Keine Kontogebühren für Schwerbehinderte? Wann es eine Befreiung von Bank-Kosten gibt
Wer einen Schwerbehinderungsgrad ab 50 hat, kann sich von Kontoführungsgebühren seiner Bank befreien lassen. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht.
München – Menschen mit Behinderung macht es das Umfeld nicht immer leicht. Obwohl die Bundesregierung mit dem Gleichstellungsgesetz schon viel auf den Weg gebracht hat, um sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Und obwohl Anfang dieses Jahres zahlreichen Gesetzesänderung für Menschen mit Behinderung in Kraft getreten sind, hapert es noch immer an qualifizierten Arbeitsplätzen und passenden Wohnraum für diese Personen. Viele Unternehmer bekunden zwar, Behinderte einstellen zu wollen, tun es aber nicht. Sie zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe, wie einige praktische Beispiele belegen.
Dennoch gilt: Wer einen Schwerbehindertenausweis vorlegt, dem stehen bestimmte Sachleistungen zu. So viel Geld bekommen Schwerbehinderte vom Staat. Doch es gibt noch weitere Angebote, von denen Betroffene profitieren können.
Keine Kontogebühren für Schwerbehinderte: Einige Banken bieten eine Befreiung von Kontoführungsgebühren an
Zwar gibt es hierzulande keine gesetzliche Regelung für die Befreiung von Kontoführungsgebühren, doch einige Banken bieten Menschen mit Schwerbehinderung diese Option an. Denn grundsätzlich obliegt es den Banken selbst, wie und ob sie ihre Kontoführung für Kundinnen und Kunden bepreisen. Die Volksbank BraWo bietet beispielsweise ein gebührenfreies Kontomodell für erwachsene Menschen mit Behinderung an, die kindergeldbezugsberechtigt sind. Als Nachweis ist allerdings zwingend ein Kindergeldbescheid erforderlich, heißt es auf der Internetseite des Instituts. Ein Beratungstermin lässt sich dort gleich online vereinbaren.

Angebote für Menschen mit Schwerbehinderung (Quellen: buerger-geld.org, testsieger-konto.de):
- Direktbanken bieten kostenlose Girokonten an, darunter die 1822direkt, die Sparda-Bank, die Postbank oder die ING Bank. Einen raschen Überblick liefert das Vergleichportal check24.de. Die Offerten können auch für Menschen mit Behinderung eine gute Option sein, sofern sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. „Bei der Wahl einer Direktbank sollten jedoch versteckte Zusatzkosten, wie etwa für Telefonbanking oder beleghafte Buchungen, beachtet werden“, empfiehlt das Portal buerger-geld.org.
- Auch individuell können Betroffene mit ihrer Bank verhandeln. So liege es meist „im Ermessen der Bank, dem Kunden entgegenzukommen, wenn kein Mehraufwand erforderlich ist“, betont Fachanwalt Guido Lenné bei buerger-geld.org.
- Der Erhalt der monatlichen Grundsicherung muss kein Hinderungsgrund für eine Kontoeröffnung sein. Für die Eröffnung eines Kontos ist ein Personalausweis erforderlich, mit entsprechenden Unterlage kann auch ein Betreuer das Konto eröffnen.
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Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland
Insgesamt lebten Ende 2023 in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Demnach waren laut dem Statistischen Bundesamt - bezogen auf die Gesamtbevölkerung - 9,3 Prozent der Menschen zum Jahresende 2023 schwerbehindert. 50,1 Prozent davon waren Männer, 49,9 Prozent waren Frauen. Knapp die Hälfte der schwerbehinderten Menschen waren zwischen 55 und 74 Jahren alt. Bei mehr als einem Fünftel der Schwerbehinderten (22 Prozent) war vom Versorgungsamt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden. Gut ein Drittel (34 Prozent) der Schwerbehinderten wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Als Tipp: Die Kontoführungsgebühren können je nach Bank variieren. Es lohnt sich immer ein Blick auf das Preis-Leistungsverzeichnis des jeweiligen Instituts und eventuell versteckte Zusatzkosten. Wer staatliche Leistungen von einem Amt wie die Grundsicherung oder das Bürgergeld bezieht, weil er nicht in der Lage ist, aufgrund der Schwerbehinderung eine Erwerbstätigkeit auszuüben, sollte auch Angebote für Erwerbslose prüfen. Meist findet sich hier ein Vermerk „Akzeptanz von Arbeitslosen“. (sthe)