Neues Gesetz tritt in Kraft – Diese Änderungen gibt es im November

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Im November gibt es Änderungen, die alle Deutschen betreffen. Unter anderem sinken die Hürden für eine Änderung des Namens und des Geschlechts.

Berlin – Aktuell tut sich in der Politiklandschaft in Deutschland einiges, neben dem bereits laufendem Bundestagswahlkampf gibt es im November aber noch zwei weitere wichtige Änderungen: zum einen tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und zum anderen wechselt die Bundesratspräsidentschaft.

Gesetzesänderung im November: Selbstbestimmungsrecht erleichtert Namensänderung

Das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz ist besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung. Nach dem neuen Gesetz lassen sich der Geschlechtseintrag und der Vorname ab 1. November bei Standesämtern leichter ändern. Es reicht dann eine Erklärung – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse.

Ab November können Namen und Geschlecht in Deutschland leichter geändert werden.
Ab November können Namen und Geschlecht in Deutschland leichter geändert werden. © IMAGO/Sascha Steinach

Das ändert sich im November: Neues Gesetz zur Selbstbestimmung trifft auf hohe Resonanz

Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist. Seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden. Laut Recherchen der Bild-Zeitung haben bereits rund 6.000 Menschen angemeldet, dass sie mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen.

Das berichtet die Zeitung am Montag (14. Oktober) unter Berufung auf eine Umfrage in den 30 größten Städten Deutschlands. Gemessen an der Einwohnerzahl der Städte von insgesamt 19 Millionen entspreche das einem Anteil von 0,035 Prozent der Einwohner. Die meisten Anfragen und Anträge gibt es demnach in Berlin mit bislang 1.349, dahinter folgten Leipzig (632 Anträge/Anfragen) und Hamburg (511 Anträge/Anfragen).

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss.

Das ändert sich im November: Saarland übernimmt Bundesratspräsidentschaft

Am 1. November wechselt zudem die Bundesratspräsidentschaft. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) löst Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ab.

Rehlinger sagte bei dem Termin in Schwerin während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit: „Die Bundesratspräsidentschaft ist eine tolle Chance für das Saarland unter dem Motto ‚Zukunft durch Wandel‘. Wir freuen uns, in einem Jahr Gastgeber für die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken zu sein.“ Schwesig wünschte ihrer Nachfolgerin im Amt viel Erfolg und schenkte ihr ein Apfelbäumchen.

Anke Rehlinger (SPD) übernimmt im November Präsidentschaft des Bundesrats

Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin gilt in Deutschland in der inoffiziellen protokollarischen Rangfolge als vierthöchster Repräsentant des Staates nach dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler.

Im Bundesrat sind die 16 deutschen Länder entsprechend ihrer Größe mit drei bis sechs Sitzen vertreten, insgesamt kommt die Kammer auf 69 Mitglieder. Sie muss rund der Hälfte aller Gesetze zustimmen. „Ich freue mich darauf, die Länder ein Jahr lang zu vertreten, denn ich bin überzeugt, dass Deutschland vorankommt, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen“, sagte Rehlinger (bg/dpa).

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