Biber wird vorerst nicht im Oberallgäu abgeschossen

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Neues beim Biber: Gericht kippt vorläufig die Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu. (Symbolfoto) ©  Panthermedia/Colorix

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss einem Eilantrag des Bund Naturschutz gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu, mit der gestattet wird, Biber nachzustellen, zu fangen und zu töten, stattgegeben. Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts, dürfen keine Biber nach der Allgemeinverfügung geschossen werden

Oberallgäu – Das Landratsamt Oberallgäu hatte im September eine Allgemeinverfügung mit dem Inhalt veröffentlicht, dass zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit der Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gestattet wird, Bibern in der Zeit vom 1. September bis 15. März unter näher definierten Voraussetzungen nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. Hiergegen hatte der Bund Naturschutz Klage erhoben und einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärte in einer Eilentscheidung die Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises aus formellen Gründen für unwirksam.

Der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, Martin Simon, freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Jetzt haben wir die Zeit, damit sich Bund Naturschutz und Landratsamt gemeinsam an einen Tisch setzen können, um nach sachgerechten und rechtskonformen Lösungen für die auftretenden Probleme zu suchen.“

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, zeigte sich der Rechtsanwalt des Bund Naturschutz, Dr. Eric WeiserSaulin, von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, verwundert über das bisherige Vorgehen des Landratsamtes: „Die vom Landratsamt übermittelte Behördenakte zeigt auf, dass weder die Deutsche Bahn noch die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden wie das Staatliche Bauamt Kempten zu irgendeinem Zeitpunkt die Allgemeinverfügung gefordert oder auch nur angeregt hätten. Eine zu verhindernde Gefahr durch den Biber, die nicht – wie in den vergangenen Jahren auch – im Wege von Einzelausnahmegenehmigungen bewältigt werden könnte, existiert nicht. Dies hat das VG Augsburg nunmehr bestätigt.“

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht beim Erlass von artenschutzrechtlichen Allgemeinverfügungen eine Beteiligungspflicht der anerkannten Naturschutzverbände vor. Dies sei im Vorfeld nicht geschehen. Wie das Landratsamt seinerseits wissen lässt, sehe es nach wie vor die Notwendigkeit für eine Biber-Allgemeinverfügung.

„Wir bedauern die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts, da sie aus unserer Sicht für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Menschen im Landkreis nicht förderlich ist. Dennoch werden wir jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts starten. Ziel ist und bleibt es, auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen schnell und pragmatisch reagieren zu können“, so Landrätin Indra Baier-Müller.

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