Der Streit um die Verfassungsrichter-Wahl nimmt groteske Züge an

Montag

Der Streit um die Wahl dreier Richter für das Verfassungsgericht nimmt groteske Formen an. Selbstverständliche Regeln der Demokratie werden außer Acht gelassen. Stattdessen spaltet die Diskussion um die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf die Parteien der Regierung. 

Abgeordnete der Union fordern ihren Rückzug, Chefs der SPD beteuern, dass sie an ihr festhalten. Diese Gefechte sind überflüssig. Die Parteien sollen nur einfach tun, was im Gesetz steht: Sie sollen das Parlament wählen lassen.

Die Jura-Professorin Brosius-Gersdorf kennt die Regeln: Sie braucht die Stimmen von zwei Dritteln der Abgeordneten im Bundestag, um Verfassungsrichterin zu werden. Fehlt auch nur eine Stimme, ist sie durchgefallen. 

Die Wahl ist geheim und mehr als bei anderen Abstimmungen können sich die Abgeordneten auf Artikel 38 des Grundgesetzes berufen. Dort heißt es: „Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Geheime Wahl, freies Gewissen: Warum das Parlament nicht einfach abnicken darf

Dieser Hinweis ist von großer Bedeutung, weil von linker Seite hartnäckig der Eindruck erweckt wird, die Wahl sei bereits getroffen.

Besonders penetrant vertrat diese Position die Grüne Britta Haßelmann. Bei „Markus Lanz“ behauptete sie mehrfach, die Wahl der drei Kandidaten für das Verfassungsgericht sei durch den Vorschlag des Richterwahlausschusses quasi schon entschieden. Das ist falsch. Der Ausschuss wählt nicht. Er darf nur empfehlen. In diesem Ausschuss sitzen zwölf Abgeordnete aus allen Fraktionen, die das Gesetz auch noch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie dürfen ihren Kollegen nichts über die Kandidaten und die „Erörterungen“ im Ausschuss berichten.

Dass das Parlament den Empfehlungen dieser Kungelrunde folgen soll, ist zutiefst antidemokratisch. Das von den Grünen erwartete Abnicken ist schlimmster Fraktionszwang. Mit guten Gründen schreibt das Gesetz eine Zwei-Drittel-Mehrheit vor. Verfassungsrichter sollen nicht nur eine Partei hinter sich haben.

Diese Haltung hätte der Bundespräsident bekräftigen sollen, anstatt zu erklären, das Parlament sei beschädigt.

Dienstag

Ursula von der Leyen will zwei Billionen Euro ausgeben, hat sie aber nicht. Sie will die zusätzlichen Summen von den Mitgliedsländern holen. Deutschland, schon jetzt der größte Nettozahler, stände vor einem neuen Beitragsrekord. 

Es kursieren Berechnungen, wonach der deutsche Beitrag zum Haushalt auf zwischen 420 und 450 Milliarden Euro steigen könnte. Damit würde Deutschland fast ein Viertel des Haushalts finanzieren. Zusätzlich möchte die EU-Kommission noch eigene Einnahmen erfinden.

Die Brüsseler Bürokraten träumen von einem Anteil an der Tabaksteuer und haben sich eine Unternehmensabgabe ausgedacht. Alle Unternehmen in Europa, die einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen erreichen, sollen jährlich eine Abgabe nach Brüssel überweisen. Dieser Plan trifft vor allem viele Unternehmen, die bei uns ansässig sind.

Der gigantische Haushaltsentwurf, der für die Jahre 2028 bis 2034 gelten soll, verbirgt in seinen Details noch andere Folgen. Experten haben analysiert, dass die Pläne einen gewaltigen Machtzuwachs für die Kommission bedeuten. Mehr Kompetenz würde nach Brüssel verlagert, wogegen beispielsweise die deutschen Bundesländer an Einfluss verlören.

Bundeskanzler Merz hat sich massiv gegen die Pläne ausgesprochen, insbesondere will er nicht, dass deutsche Unternehmen aus Brüssel besteuert werden. Für ihren Etat braucht von der Leyen die Zustimmung aller 27 EU-Länder.