Gerichtsbeschluss zu Asylunterkunft in Wohngebiet: Stadt fühlt sich bestätigt – „Ist nicht zulässig“
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zu einer Asylunterkunft in Bad Tölz schlägt hohe Wellen. Die Stadt sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt.
Bad Tölz – Der jüngste Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Asylunterkunft am Isarleitenweg stößt beim Tölzer Bürgermeister Ingo Mehner auf ein positives Echo. Das Gericht hatte wie berichtet die Baugenehmigung vorläufig außer Kraft gesetzt. „Das deckt sich mit unserer Auffassung, dass die Unterkunft an dieser Stelle nicht zulässig ist“, erklärt Mehner. Die kurzfristige Konsequenz ist aus Mehners Sicht klar: Das Landratsamt dürfe die bereits fertig gestellte Anlage nicht nutzen, bis ein endgültiges Gerichtsurteil vorliegt.
Nachbarn klagen gegen Asylunterkunft im Wohngebiet in Bad Tölz: Gebäude steht bereits
Die Entscheidung des VGH steht im Kontext einer Klage von Nachbarn. Sie hatten auch per Eilantrag die Suspendierung der Baugenehmigung erwirkt. Unabhängig davon hat die Stadt Bad Tölz geklagt. Den Bauantrag hatte der Stadtrat abgelehnt, das Landratsamt hatte jedoch das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung erteilt.

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Auch wenn sie kein Bestandteil des Verfahrens der Stadt gegen das Landratsamt ist: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, sagt Mehner unumwunden. Nach wie vor hält es der Bürgermeister für sinnvoll, dass sowohl Nachbarn als auch die Stadt Klage eingereicht haben. „Jede Seite kann hier eigene Schutzgüter geltend machen“, sagt der Rathauschef. Bei den Nachbarn sind dies zum Beispiel Lärmkonflikte oder Unruhe in dem ruhigen Wohngebiet. Die Stadt wiederum fühlt sich in ihrem Selbstverwaltungsrecht beschnitten. Mehner argumentiert zudem damit, dass die Stadt ihre Unterbringungsquote bereits „weit übererfüllt“ habe. Ihm gehe es auch um eine gerechtere Verteilung der Geflüchteten im Landkreis.
Gerichtsurteil über Asylunterkunft wegweisend: „Landratsämter werden sich daran orientieren müssen“
Kurzfristig gehe er davon aus, dass das Landratsamt nun keine Belegung der Unterkunft mehr vornehme, sagt Mehner. Was aber, wenn das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung endgültig für rechtswiddig erklärt – worauf der jetzige Eilentscheid hindeutet? Muss das Gebäude dann abgerissen werden? Das Risiko dafür hatte wie berichtet das Landratsamt übernommen. Zu den Konsequenzen des zu erwartenden Urteils äußerten sich am Mittwoch weder Bürgermeister Mehner noch das Landratsamt.
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Der Tölzer Fall erregt derweil auch überregional Aufmerksamkeit. Matthias Simon, Sprecher des Bayerischen Gemeindetags, ordnet die Entscheidung als wegweisend ein. „Auch andere Landratsämter werden sich künftig daran orientieren müssen.“ (ast)