Merz-Regierung schnürt Rentenpaket: Millionen profitieren von Erhöhung
Die Bundesregierung hat ein Rentenpaket verabschiedet, das besonders Eltern zugute kommt. Doch Experten äußern Bedenken wegen hoher Kosten.
Hamm — Bereits seit Juni beschäftigte sich die Bundesregierung mit verschiedenen Entwürfen für ein neues Rentenpaket. Nun hat das Kabinett grünes Licht für das milliardenschwere Vorhaben gegeben. Ziel des Pakets ist es, das Rentensystem zu stabilisieren. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Reformen: „Die Rente bleibt stabil und gerecht.“

Das neue Gesetzespaket enthält zwei Hauptpunkte: Zum einen wird die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns festgeschrieben. Damit soll verhindert werden, dass Renten im Vergleich zu Löhnen ins Hintertreffen geraten. Zudem wird die Mütterrente erhöht.
Zentrale Maßnahmen: Rentenniveau sichern, Mütterrente erhöhen
Zum anderen profitieren Mütter von Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig von einer verbesserten Anrechnung bei der Kindererziehungszeit. Statt bisher zweieinhalb Jahren werden künftig drei Jahre angerechnet – bekannt als „Mütterrente III“. Laut der Deutschen Rentenversicherung bedeutet das für betroffene Mütter einen monatlichen Rentenzuschlag von bis zu 20 Euro pro Kind. Eine Beispielrente von 1.500 Euro würde durch die Stabilisierung des Rentenniveaus im Jahr 2031 um etwa 35 Euro höher ausfallen.
Die Mütterrente ist dabei keine eigene Rentenart, sondern eine Leistungsverbesserung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, durch die die Erziehungsleistung stärker berücksichtigt wird. Sie sorgt dafür, dass Eltern, die Kinder erzogen haben, mehr Rentenansprüche erhalten. Bereits seit 2019 werden für vor 1992 geborene Kinder zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit anerkannt (Mütterrente II), während es für später geborene Kinder drei Jahre sind. Mit der geplanten Mütterrente III wird diese Ungleichbehandlung ausgeglichen.
Anspruch auf die Mütterrente haben alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die mindestens fünf Jahre Beitragszeit vorweisen können und für ein in Deutschland erzogenes Kind Kindererziehungszeiten geltend gemacht haben. Auch Väter, Adoptiv- oder Pflegeeltern können bezugsberechtigt sein, sofern die Zeiten entsprechend zugeordnet wurden. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Heftige Kritik von Wirtschaftsexperten: „Keine wesentlichen Verbesserungen“
Laut dem Gesetzentwurf, der der dpa und Reuters vorliegt, steigen die zusätzlichen Ausgaben des Bundes durch das Paket bis 2030 auf 14,9 Milliarden Euro jährlich, bis 2040 sollen sie auf insgesamt 20 Milliarden Euro anwachsen.
Wirtschaftsweise Veronika Grimm übte scharfe Kritik an der Reform: „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht begriffen“, sagte sie der Rheinischen Post. Ihrer Einschätzung nach bringen die geplanten Maßnahmen „keine wesentlichen Verbesserungen mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung.“ Sie könnten die Belastungen für Bundeshaushalt und Lohnnebenkosten stattdessen weiter erhöhen.
Auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte das Paket deutlich und nannte es einen „Fehler mit langfristigen Folgen“. „Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und unseres Sozialsystems wird mit diesem Rentenpaket weiter erschwert. Dabei können wir es uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker als ohnehin steigen“, zitiert ihn der Tagesspiegel.
Anders sieht das Johannes Geyer, Rentenexperte vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Gegenüber dem WDR bewertete er die Festschreibung des Rentenniveaus als einen sinnvollen Schritt. Zugleich räumte er aber ein, dass diese Maßnahme voraussichtlich auch zu einer höheren Steuerlast führen werde. (jus)