Barrierefreiheit, Lebensdauer von Smartphones und Mutterschutz: Was im Juni für Verbraucher neu ist

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Der Juni bringt zahlreiche Neuerungen. So sollen Smartphones langlebiger werden. Zudem wird der Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet. Ein Überblick.

München – Mit dem Juni-Beginn treten mehrere bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft, die das Leben vieler Verbraucher in Deutschland beeinflussen werden. Von verbesserten Schutzrechten für Frauen nach Fehlgeburten bis hin zu strengeren Anforderungen an die Haltbarkeit von Smartphones – die Neuerungen betreffen verschiedenste Lebensbereiche. Bereits im Mai mussten sich Verbraucher auf eine Reihe von Veränderungen einstellen.

Große Änderung im Juni: Frauen erhalten besseren Schutz nach Fehlgeburten

Eine wichtige soziale Verbesserung tritt am 1. Juni in Kraft: Frauen erhalten künftig auch bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Die Dauer des Schutzes staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt – von zwei Wochen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu acht Wochen ab der 20. Woche. Bislang mussten betroffene Frauen sich selbst um eine Krankschreibung bemühen.

EU-Verordnung wirkt sich auf Handy-Akkus aus.
Eine neue EU-Verordnung wirkt sich ab Juni auf die Langlebigkeit von Handy-Akkus aus. © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Ab Juni ist ein schnellerer Wechsel bei Stromanbietern möglich

Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, kann sich ab dem 6. Juni auf schnellere Abläufe freuen. Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Anbieter, die technische Umstellung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden durchzuführen. Die bestehenden Kündigungsfristen bleiben allerdings weiterhin gültig und müssen bei einem Wechsel berücksichtigt werden.

Langlebigere Elektronikgeräte: Neue EU-Verordnung tritt in Kraft

Für Hersteller von Smartphones und Tablets gelten ab dem 20. Juni strengere Vorgaben durch die EU-Ökodesign-Verordnung. Künftig müssen die Akkus dieser Geräte nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Zudem werden Hersteller verpflichtet, Ersatzteile für sieben Jahre nach Verkaufsstopp eines Modells bereitzuhalten und Betriebssysteme über fünf Jahre zu aktualisieren.

Mehr digitale Barrierefreiheit

Online-Händler müssen ihre digitalen Angebote ab dem 28. Juni barrierefrei gestalten. Dazu gehören Maßnahmen wie Textalternativen für Bilder, Untertitel und anpassbare Schriftgrößen. Die Regelung betrifft auch Bankdienstleistungen und Ticketportale von Verkehrsunternehmen. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind von dieser Pflicht ausgenommen. Derweil plant die Bundesregierung, die Bonpflicht wieder abzuschaffen.

Erster nationaler Veteranentag

Am 15. Juni findet erstmals der nationale Veteranentag statt, bei dem die Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr gewürdigt werden. Die zentrale Feierlichkeit wird vor dem Reichstagsgebäude in Berlin abgehalten. Der Bundestag hatte diesen Gedenktag vor etwa einem Jahr mit breiter Unterstützung beschlossen.

Neue Prüfpflicht für Gasanlagen in Campingfahrzeugen

Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen diese bis spätestens 19. Juni durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Danach ist eine regelmäßige Kontrolle im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgeschrieben. Diese Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll die Sicherheit beim Kochen, Kühlen und Heizen in Campingfahrzeugen erhöhen und Unfälle verhindern. (bk)

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