Heizungsgesetz wieder abschaffen? Branche gibt klare Empfehlung an Verbraucher: „Nicht irritieren lassen“

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Im Wahlkampf wird wieder über das Heizungsgesetz (GEG) debattiert, die CDU will das Gesetz abschaffen. Die Branche versucht Hausbesitzer zu beruhigen: Dazu werde es nicht kommen.

München – „Das Heizungsgesetz abschaffen? Bürgerinnen und Bürger sollten sich von solchen pauschalen Wahlkampfaussagen nicht irritieren lassen.“ Das sagt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) in einer aktuellen Mitteilung. Grund für die Stellungnahme ist ein neuerliches Aufflammen der Debatte um das Heizungsgesetz, eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wenige Wochen vor den Neuwahlen im Februar hat die CDU ihren Wunsch nach der Abschaffung des Gesetzes wieder bekräftigt. Und auch SPD-Ministerin Klara Geywitz spricht sich für eine Reform des GEG aus, wie auch die FDP. Die Heizungs- und Gebäudebranche hat da eine ganz andere Sicht auf die Dinge.

Heizungsgesetz „kann gar nicht abgeschafft werden“: Rücknahme des Gesetzes mache keinen Sinn

„Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – kann gar nicht abgeschafft werden“, so Bramann in seinem Statement weiter. „Es basiert in wesentlichen Teilen auf europäischen Vorgaben und muss sogar im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen. Das Ziel klimaneutral im Gebäude zu werden, bleibt und die Möglichkeiten, hierbei Fördermittel zu erhalten, werden nicht besser werden, als sie jetzt sind.“ Ganz abgesehen davon sei man aber grundsätzlich dafür, einzelne Aspekte des GEG schon früher zu überarbeiten – insbesondere die „unübersichtliche Detailvorgaben“ könnten aus Sicht des ZVSHK entschlackt werden.

Für den Pressesprecher des Verbands, Frank Ebisch, ist es unverständlich, dass die CDU nun diese Debatte wieder anstößt. „Für den ohnehin angeschlagenen Heizungsmarkt ist das eine fatale Begleitmusik. Wie sollen unsere Kunden wieder Vertrauen fassen und die Modernisierung ihrer veralteten Heizsysteme angehen?“ Aktuell seien die Förderbedingung gut, die Kapazitäten seien da und die Technologie sei verfügbar. „Der ZVSHK hat bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass die Forderung nach der Rücknahme des Heizungsgesetzes sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus klimapolitischer Sicht nachteilig ist.“

Heizungsgesetz sollte laut Branche nicht abgeschafft werden: Das ist der Grund

Die Gebäudesanierung und der Heizungstausch werden aufgrund der kommenden finanziellen Belastung durch fossile Energien zunehmend diskutiert. Denn um die Klimaziele zu erreichen, hat die EU einen Pfad für die CO₂-Bepreisung eingeschlagen, die fossile Energien ab 2027 massiv verteuern wird. Wie hoch genau der Preis werden wird, ist schwer zu wissen – er hängt nämlich ganz maßgeblich davon ab, wie weit wir mit dem Klimaschutz bis dahin sein werden. Eine Untersuchung des Mercator Research Institutes vom April 2023 errechnete einen Preis von über 200 Euro pro Tonne CO₂ schon ab 2027. Bis 2045 entwickelt sich dieser dann bis auf 400 Euro/Tonne.

Das hat dann ganz spürbare Folgen für Verbraucher und Verbraucherinnen. Das Mercator Research Institute hat auch diese Kosten berechnet. So erwarten sie für Benzin ab Januar 2027 einen Preis von fast 2,50 Euro pro Liter, für Diesel etwas weniger, aber dennoch über die zwei-Euro-Marke. Bis 2045 steigt der Preis dann mit dem CO₂-Preis weiter an, über drei Euro pro Liter sind dann denkbar.

Heizen wird besonders auf dem Land teuer: Mehrkosten für Gas, Öl und Verbrenner

Auch für Erdgas und Heizöl werden die Preise dann deutlich steigen. Heizöl und Erdgas würden demnach auf das Niveau der Energiekrise steigen, und zwar schon 2027 oder 2028. Das Institut hat hier anhand von Fallbeispielen berechnet, wie hoch die Mehrkosten in unterschiedlichen Haustypen ausfallen würden. So würden Bewohner von Einfamilienhäusern auf dem Land mit Gastherme über die kommenden 20 Jahre zwischen 15.300 und 16.800 Euro mehr für Energie ausgeben, mit einem Ölkessel sind es sogar bis zu 23.500 Euro an Mehrkosten. Stadtbewohner und Stadtbewohnerinnen, die eher in kleineren Wohnungen leben, müssten mit weniger Mehrbelastung rechnen.

„Hinzu kommen pro Verbrenner-PKW mittlere CO₂-Kosten von etwa 7000 Euro für Rentner:innen bzw. 12.000 Euro für Familien. Dadurch entstehen starke finanzielle Anreize, in Wärmedämmung, Wärmepumpen, Fernwärme und E-Mobilität zu investieren, sodass die CO₂-Preis-Belastung nicht anfällt oder reduziert wird.“

Abschaffung des Heizungsgesetzes wäre für die CDU problematisch

Aus diesem Grund sind Vertreter der Branche der Ansicht, dass eine Abschaffung des GEG nicht sinnvoll wäre. Denn die CDU – die viele Wähler und Wählerinnen in ländlichen Gebieten mobilisieren kann – müsste die sozialen Folgen der CO₂-Preise im Blick haben. Wenn sie einen Weg wählt, bei dem nur der Preis die Menschen zum Umdenken bringen soll, dann drohen zahlreiche Menschen finanziell von einem Tag auf den nächsten überfordert zu werden.

Habeck gibt Auskunft über die Wärmepumpen-Förderung nach dem Bruch der Ampel
Das Heizungsgesetz wurde von Wirtschaftsminister Robert Habeck ins Leben gerufen. © dpa/Fotocollage

Im Oktober ist der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) daher sogar noch weitergegangen. So hat der Verband eine Pflicht zum Sanieren in seinen Maßnahmenkatalog aufgenommen, um dem Land wieder mehr Wachstum zu bescheren. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit anpacken: auf der einen Seite, indem sie von Verbrenner auf E-Autos umsteigen und indem Hauseigentümer ihre Gebäude sanieren und die Heizungen austauschen. „Der Bedarf an Energie bei Bestandsgebäuden muss halbiert werden, die energetische Sanierungsrate muss dafür graduell um 70 Prozent bis 2030 steigen“, so der BDI. Gebäude machen in Deutschland aktuell 30 Prozent der Treibhausgasemissionen aus, sind also ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Heizungsgesetz sollte „im Grundsatz unangetastet bleiben“ und durch Sanierungspflicht ergänzt werden

Ein hoher Anteil der Unternehmen, die in der Gebäudesanierung aktiv sind, seien laut BDI deutsche Firmen. Damit kann eine Sanierungswelle zum Treiber wirtschaftlichen Aufschwungs werden. Um das zu schaffen, sollte das Heizungsgesetz „im Grundsatz unangetastet bleiben“ und es sollte darüber hinaus eine Sanierungspflicht eingeführt werden. „Bis spätestens 2030 sollte für jedes unsanierte Gebäude in Deutschland ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen müssen, in dem ein ‚2045-reifer Zielzustand‘ aufgezeigt wird, um den Gebäudeeigentümern mögliche Pfade zu einem klimaneutralen Gebäude zu weisen“, so die Forderung.

Aus Sicht der Industrie sollten auch die Förderprogramme zum Heizungstausch und zur Sanierung daher auch langfristig bestehen – mindestens für die kommenden zehn Jahre, wie der Verband vorschlägt. Das sollte auch kommuniziert werden. Generell ist das Thema Kommunikation dem Verband ein besonderes Anliegen: „Gebäudeeigentümer und -nutzer müssen in einer Informationskampagne ansprechend und adressatengerecht über Anforderungen und Wege zu mehr Klimaschutz bei Gebäuden informiert werden.“ Dabei sollten ihnen die Einsparpotenziale aufgezeigt werden.

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