Söder-Vorhaben im Koalitionsvertrag: Mütterrente bringt Millionen Müttern mehr Geld

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Söders Mütterrente hat es in den Koalitionsvertrag von Union und SPD geschafft. Sozialverbände sprechen von einem Meilenstein der Merz-Regierung.

Berlin – Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD will eine langjährige Ungleichbehandlung im Rentensystem beseitigen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.“

Doch bei den ganzen ambiotinierten politischen Zielen der neuen Koalition, stellt sich die Frage nach dem Geld. Die Finanzierung soll vollständig aus Steuermitteln erfolgen, „weil sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung abbildet“. Bislang erhielten Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich zwei oder 2,5 Rentenpunkte – weniger als Mütter später geborener Kinder. Mit der neuen Regelung sollen künftig alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind bekommen.

Mütterrente im Koalitionsvertrag: Sozialverbände loben „wichtiges Signal der Anerkennung“

Der Sozialverband VdK begrüßt die Reform als längst überfällig. Gegenüber IPPEN.MEDIA erklärt der Verband: „Unsere Mütter und Großmütter, die nun davon profitieren, hatten damals keine KiTas und mussten häufig auf eine Berufstätigkeit verzichten.“ Nach VdK-Berechnungen profitieren rund 9,8 Millionen Rentnerinnen und wenige Rentner. Der zusätzliche Betrag beträgt 20,40 Euro pro Kind und Monat – also rund 245 Euro im Jahr pro vor 1992 geborenem Kind. Der VdK sieht darin eine Umsetzung einer langjährigen Forderung. „Die Finanzierung aus Steuermitteln ist absolut sachgerecht“, betont der Verband.

Drei Frauen sitzen mit einem kleinen Jungen auf einem Sofa und lesen ihm aus einem Buch vor
Dank der Mütterrente erhalten Millionen Frauen bald mehr Geld. © Josu Acosta/Westend61/Imago

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstützt die Ausweitung der Mütterrente. Die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier bezeichnet den Vorstoß gegenüber IPPEN.MEDIA als ein „wichtiges Signal der Anerkennung familiärer Erziehungsleistungen“. Wichtig sei jedoch, dass die Rentenkasse nicht zusätzlich belastet werde – daher begrüße man die Finanzierung über Steuermittel ausdrücklich.

Laut Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stammt die Idee maßgeblich von der CSU. Bereits 2014 wurde unter ihrer Mitwirkung erstmals die sogenannte Mütterrente eingeführt, die damals zwei Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder vorsah. Ursprünglich erhielten diese Mütter lediglich einen Rentenpunkt. Die aktuelle Reform beseitigt nun die damals eingeführte Stichtagsregelung. „Damals hat man das gemacht, da es sonst zu teuer gewesen wäre aus Sicht der Politik“, erklärt Geyer im Gespräch mit IPPEN.MEDIA.

VdK-Präsidentin Bentele: „Unbezahlte Sorgearbeit verdient Respekt“

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) macht auf die strukturelle Ungleichbehandlung aufmerksam. Anja Piel vom DGB erinnert daran, dass ein vor 1992 geborenes Kind bislang rund 40 Euro brutto im Monat in der Rente ausmachte – während ein nach 1992 geborenes Kind mit 120 Euro berücksichtigt wurde. Die bisherige Benachteiligung sei „immer fiskalpolitisch motiviert“ gewesen. Die Forderung nach Gleichstellung aller Kinder bei der Rentenberechnung besteht laut DGB bereits seit der Einführung der Mütterrente 1992.

In einer Mitteilung vom März 2025 spricht VdK-Präsidentin Verena Bentele von einer überfälligen Anerkennung der „jahrzehntelangen unbezahlten Sorgearbeit“. Viele Frauen dieser Generation seien durch begrenzte Kinderbetreuungsangebote und gesellschaftliche Erwartungen in Altersarmut geraten. „Mehr als jede fünfte Frau über 65 Jahren ist armutsgefährdet“, warnt Bentele. Sie fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende Steuerreform. Nach VdK-Berechnungen könnten durch gerechtere Besteuerung von Vermögen und Erbschaften jährlich rund 100 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden – genug, um soziale Leistungen wie die Mütterrente nachhaltig zu finanzieren.

DIW-Studie belegt: Weniger Rente mit jedem weiteren Kind

Trotz der geplanten Reform bleibt die strukturelle Benachteiligung von Müttern bestehen. Das DIW Berlin weist in einer Studie vom März 2025 darauf hin, dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen nur geringfügig reduziert. Die sogenannte Gender Pension Gap in Westdeutschland sinkt dadurch lediglich von 41 auf 37 Prozent. Die sogenannte Motherhood Pension Gap – also der Unterschied zwischen Müttern und kinderlosen Frauen – liegt immer noch bei fünf Prozentpunkten.

Eine Infografik des DIW zeigt: Frauen mit mehr Kindern haben im Schnitt die niedrigsten Rentenansprüche. Während kinderlose Frauen durchschnittlich 940 Euro Rente pro Monat erhalten, bekommen Frauen mit drei oder mehr Kindern nur 800 Euro. Männer liegen mit 1.370 Euro deutlich darüber. Die Studienautoren sehen die Ursache nicht nur in den Kindererziehungszeiten, sondern auch im Ehegattensplitting, der Minijob-Regelung und mangelnder Kinderbetreuung. Diese strukturellen Rahmenbedingungen verhinderten oft eine Rückkehr in vollzeitnahe Beschäftigung – mit langfristigen Folgen für das Alterseinkommen. (ls)

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