Wie lange sollte man seine Kontoauszüge aufbewahren?
Beim Aufräumen mag sich so mancher fragen, wie lange er seine Kontoauszüge behalten sollte. Was bei Privatleuten in der Regel gilt – und was Fachleute raten.
Wie lange sollte man Kontoauszüge aufbewahren? Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Privatleute gibt es in der Regel nicht, wie die Stiftung Warentest auf Test.de informierte. „Es empfiehlt sich aber, die Belege drei Jahre zu behalten“, heißt es dort. Denn sie dienten als Nachweise aller Zahlungen vom Girokonto – zum Beispiel für Miete, Versicherungsbeiträge oder Käufe.
„Onlinebanking-Kunden sollten ihre Auszüge regelmäßig als PDF-Datei herunterladen und auf dem heimischen Rechner speichern“, raten die Fachleute auf Test.de. Denn Bankkunden mit Onlinekonto könnten ihre Kontoauszüge zwar in ihrem Postfach abrufen – „aber manchmal nur eine Zeit lang“, heißt es weiter auf Test.de. Doch keine Sorge: Ältere Auszüge könnten bis zu zehn Jahre bei den Banken angefordert werden, heißt es vonseiten der Stiftung Warentest. Je nach Bank kann das wiederum allerdings unterschiedlich viel kosten.

Wie lange muss man seine Kontoauszüge aufbewahren?
Privatpersonen seien in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge überhaupt aufzubewahren, heißt es ebenso in einem Beitrag zu der Frage auf Bankenverband.de. Dennoch sei es ratsam, dies einige Jahre lang zu tun. Ein guter Anhaltspunkt sei die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gelte.
Dabei sei es unerheblich, ob man die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital aufbewahre, so der Bankenverband in dem früheren Blogbeitrag. Die Hauptsache sei, dass man im Zweifelsfall beweisen könne, dass eine bestimmte Rechnung tatsächlich bezahlt worden sei beziehungsweise eine Garantiefrist noch gelte.
Wann sollte man Kontoauszüge länger aufbewahren?
„Werden große Käufe, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gemacht, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so macht es Sinn, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten“, empfiehlt der Bankenverband darüber hinaus in dem Beitrag.
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Auch an Belege fürs Finanzamt denken
Eine Ausnahme seien zudem Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. „Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden.“ Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen wolle, müsse die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingehe und die Einspruchsfrist abgelaufen sei, erklärte zudem der Bankenverband in seinem Blog.