"Ist das rechtens?": Angesteller erhält in Probezeit bedrohliche Mail
Für einen jungen Mann aus Deutschland ist es der erste Job – doch nach seiner ersten Krankmeldung erlebt er gleich einen Schock. Auf der Plattform Reddit schildert er, wie er sich krank zur Frühschicht in einem Hotel schleppt, gegen 6 Uhr morgens aber merkt: Es geht nicht. Er informiert seine Vorgesetzten, verlässt den Arbeitsplatz – und erhält kurz darauf eine Nachricht, die ihn schwer verunsichert.
Drohung bei Krankheit: „Im Falle einer weiteren Krankmeldung erfolgt Kündigung“
In der E-Mail, die auch per WhatsApp verschickt wurde, reagiert der General Manager offenbar zunächst verständnisvoll: Er wünsche gute Besserung und betone, dass man sich für Krankheit nicht entschuldigen müsse. Doch danach folgen Sätze, die dem jungen Mitarbeiter große Sorgen bereiten: Da seine Krankheit innerhalb der ersten drei Monate falle, bestehe kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Man könne den Tag als frei verbuchen – oder vom Gehalt abziehen. Alternativ solle er am Wochenende einspringen.
Noch brisanter: Der Vorgesetzte kündigt in der Nachricht an, dass im Falle einer weiteren Krankmeldung noch vor Ablauf der Probezeit die sofortige Kündigung erfolge. Zwar sei der Mitarbeiter „ein Riesen-Mehrwert fürs Hotel“, doch Verlässlichkeit stehe an erster Stelle.

Angestellter reagiert mit Angst – und stellt wichtige arbeitsrechtliche Fragen
„Ist das rechtens mit dem Lohn?“, fragt der junge Mann auf Reddit. Und weiter: „Muss ich mir Sorgen machen? Oder will man mich loswerden?“ Die Community zeigt sich größtenteils entsetzt. Viele weisen darauf hin, dass es zwar korrekt sei, dass in den ersten vier Wochen kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht – Drohungen mit Kündigung bei Krankheit seien jedoch höchst problematisch.
Im Arbeitsvertrag steht laut dem Verfasser, dass der Lohnfortzahlungsanspruch „nach den gesetzlichen Vorschriften“ geregelt sei – und dass der Arbeitgeber berechtigt sei, schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest zu verlangen. Dass der junge Angestellte seine Erkrankung jedoch offen kommunizierte, vor Ort erschien und sich sogar noch zur Arbeit meldete, wird im Reddit-Forum als Zeichen von Pflichtbewusstsein gewertet – nicht von Unzuverlässigkeit.
Rechtzeitig reagieren: Das sollten Sie bei einer Abmahnung beachten
Im Fall des Hotelmitarbeiters sorgt besonders eine Kündigungsandrohung für Unruhe. Doch wie verbindlich ist so eine Aussage – und was sollten Arbeitnehmer bei einer Abmahnung grundsätzlich wissen? Diese Punkte sind entscheidend:
- Abmahnung vor Kündigung: In den meisten Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung möglich – sie dient als Warnung.
- Form und Inhalt: Die Abmahnung muss das Fehlverhalten genau beschreiben, auf Vertragsverstöße hinweisen und klar mit Kündigung im Wiederholungsfall drohen.
- Mündlich oder schriftlich: Eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen, sollte aus Beweisgründen aber dokumentiert und vom Arbeitnehmer gegengezeichnet werden.
- Unberechtigt? Reagieren! Bei falschen Angaben oder rechtlicher Fehlbewertung kann der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung einreichen und ggf. die Entfernung aus der Personalakte verlangen.
- Wichtig für den Kündigungsschutzprozess: Selbst ohne gerichtliches Vorgehen kann eine Abmahnung im späteren Kündigungsfall noch angefochten werden.