„Nur sehr eingeschränkt zu empfehlen“ – Stiftung Warentest über Sterbegeldversicherung
Wer seine eigene Bestattung bezahlen will, schließt eine Sterbegeldversicherung ab. Diese Art der finanziellen Vorsorge lohnt sich oft aber nicht, zeigt ein Test.
Frankfurt – Auch für die „letzte Rechnung“ wollen viele Menschen selbst aufkommen. Andernfalls könnten sie ihre Angehörigen schließlich ganz schön in die Bredouille bringen, denn günstig sind die Bestattung und andere Kosten im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen nicht. Mit rund 13.000 Euro beziffert der Versicherer ERGO die Durchschnittskosten einer Beerdigung, laut dem Verein Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, können summa summarum sogar bis zu knapp 42.000 Euro für alle Leistungen inklusive Grabpflege fällig werden.
Per Sterbegeldversicherung sorgen viele für den eigenen Tod vor, um die Angehörigen finanziell zu entlasten. Das klingt vernünftig, ist laut einem neuen Test der Stiftung Warentest aber „nur sehr eingeschränkt“ zu empfehlen. Zwar seien Sterbegeldversicherungen beliebt, aber „selten sinnvoll“, bilanziert das Magazin.
Sterbegeldversicherung laut Stiftung Warentest vergleichsweise teuer für Leute, die noch länger leben
In einem Test hat das Magazin 32 Sterbegeldversicherungen von 27 Anbietern verglichen. Im WDR zieht Julian Chudoba von der Stiftung Warentest in der Sendung Servicezeit Bilanz. „Wenn Sie noch einige Jahre leben, dann wird eine Sterbegeldversicherung vergleichsweise teuer“, rät er von einer Sterbegeldversicherung in den meisten Fällen ab. Der Grund: „Die Summe der Beiträge, die sie einzahlen, kann die Versicherungssumme schnell übersteigen.“
Zur selben Schlussfolgerung kamen auch schon andere Experten, denen die Sterbegeldversicherung als verzichtbare Police gilt. Dabei ist der Grundsatz sehr simpel: Der Versicherungsnehmer zahlt bis zu seinem Tod jeden Monat eine bestimmte Summe, und wenn er mal stirbt, erhalten die Angehörigen einen Betrag, der vorher ausgemacht wurde. Damit kommen sie dann für die Bestattung auf.
Sterbegeldversicherung könnte sich für Leute mit geringerer Lebenserwartung lohnen
Wie der WDR an einem hypothetischen Beispiel zeigt, kann das auch ein sehr schlechtes Geschäft werden: Eine 55-jährige Frau schließt eine Versicherung mit einer Auszahlungssumme in Höhe von 8.000 Euro ab. Bis zu ihrem Tod 30 Jahre später zahlt sie monatlich 30 Euro an die Versicherung – zusammengerechnet 10.800 Euro. Das sind deutlich mehr als jene 8.000 Euro, die an die Angehörigen für die Bestattung gehen.
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Experte Chudoba schlussfolgert: Die Versicherung lohnt sich nur in einigen Ausnahmen. Etwa für „Leute, die das Geld noch nicht angespart haben und die über keine ausreichend große Erbmasse verfügen“, sagt er, „die aber vielleicht schon an Vorerkrankungen leiden, und wissen, dass ihre eigene Lebenserwartung nicht mehr allzu lang ist, etwa unter 10 bis 12 Jahre.“
Mit dem Bestatter kann auch ein Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto vereinbart werden
Wer mit 65 Jahren etwa eine Sterbegeldversicherung abschließt, und 50 Euro monatlich für 8.000 Euro Auszahlung berappt, dann aber schon nach vier Jahren stirbt, der hat nur 2.400 Euro an die Versicherung gegeben, heißt es in einem weiteren Beispiel. Dennoch gibt es letztlich 8.000 Euro für die Bestattung. „Zocken mit dem Sterbedatum“, sagt der WDR und rät: Wer mit einem langen Leben rechne, sollte die Finger von der Versicherung lassen.
Denn zu Lebzeiten kann auch anderweitig finanziell vorgesorgt werden für den eigenen Tod. Dazu zählen Festlegungen im Nachlass oder Treuhandkonten, die zweckgebunden sind und mittels eines Vorsorgevertrags mit dem Bestatter abgewickelt werden. Dabei gehe es um ein „Konto, das der Bestatter im Namen des Vorsorgenehmers anlegt“, erläutert Bestatterin Fee Vogel im WDR. „Das Geld ist dort sicher angelegt für die Bestattung und kann dann vom Bestattungsunternehmen im Sterbefall mit der Sterbeurkunde ausgelöst werden.“
Noch zu Lebzeiten mit Angehörigen über Tod sprechen
Was viele nicht wissen: „War die verstorbene Person gesetzlich rentenversichert, gibt es auf Antrag – nicht automatisch – für Witwer oder Witwen das Sterbevierteljahr“, erklärt Chudoba. Das seien 3 Monate Rente, die ausbezahlt würden. Möglich sei auch, dass es noch Geld von einer betriebliche Sterbekasse gebe und vor langer Zeit eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen worden sei. Das gelte es zu prüfen.
Weitere Möglichkeiten sind laut Homepage der Stiftung Warentest das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem tödlichen Arbeits- und Wegeunfall, eine private Unfallversicherung oder Risikolebensversicherung. Diese könnten unter Umständen auch fällig werden.
Idealerweise informiert man die Angehörigen schon vor dem Tod darüber, wie die Beerdigung geregelt sein soll. Denn auch wenn nicht genügend Erbe vorhanden ist, müssen die Erben und/oder Angehörigen die Bestattung zahlen. Zudem haben Menschen heutzutage eine viel größere Auswahl an Möglichkeiten – Beerdigungen sind mittlerweile sehr individuell. (fn)