Zebrastreifen: Diese Bußgelder drohen Autofahrern bei Regel-Verstößen
Fußgängerübergänge – besser bekannt als Zebrastreifen – sind ein wichtiger Bestandteil des Straßenverkehrs. Doch was können Autofahrer dort alles falsch machen?
Kennen Sie den Ausdruck „Dickstrichkette“? Heutzutage ist dieser Begriff kaum noch bekannt, obwohl er einst tatsächlich die offizielle Bezeichnung für einen Zebrastreifen war. Allerdings ist auch Zebrastreifen eher umgangssprachlich. Die korrekte Amtsbezeichnung lautet Fußgängerübergang – oder kurz FGÜ. Doch egal, wie man nun dazu sagt: Es gibt einige Regeln zu beachten.
Wer am Zebrastreifen Vorrang hat
Ein Zebrastreifen ist oft in der Nähe von Schulen zu finden und bietet neben Ampeln eine zusätzliche Möglichkeit für Kinder, die Straße relativ sicher zu überqueren. Grundsätzlich haben Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang, ebenso wie Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen. Fahrer von Autos, Motorrädern oder Fahrrädern sollten sich dem Überweg nur mit gemäßigter Geschwindigkeit nähern. Wenn ersichtlich ist, dass Fußgänger den Zebrastreifen betreten möchten, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer anhalten und gegebenenfalls warten, bis die Überquerung abgeschlossen ist.
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Überholverbot ab dem Verkehrsschild „Fußgängerüberweg“
In einigen Fällen ist zusätzlich zum Zebrastreifen das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg (ein quadratisches blaues Schild mit einem weißen Dreieck und einem Fußgänger, der einen Zebrastreifen überquert) aufgestellt. Ab diesem Schild gilt ein Überholverbot. Auch wenn das Schild nicht vorhanden ist, ist das Überholen auf der Fahrbahnmarkierung dennoch untersagt. Es gibt aber noch zahlreiche andere Situationen, in denen das Überholen auch ohne Schild verboten ist.
Bis zu welchem Abstand Parken verboten ist
Das Parken ist nicht nur auf dem Zebrastreifen selbst, sondern auch fünf Meter davor verboten. Bei stockendem Verkehr muss der Fußgängerüberweg freigehalten werden. Wer diese Regeln missachtet, zum Beispiel, indem er zu schnell an einen Zebrastreifen heranfährt oder das Überholverbot missachtet, riskiert laut dem Auto Club Europa (ACE) einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro. Bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro.
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Aber auch für Fahrradfahrer gibt es Regeln am Zebrastreifen. Sie müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben. Dem ADAC zufolge gilt dies auch für Kinder unter sieben Jahren, die eigentlich auf dem Gehweg fahren dürfen. Laut verschiedenen Gerichtsurteilen werden jedoch Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, wie Fußgänger behandelt, berichtet der Automobilklub. Fußgänger sollten trotzdem auf keinen Fall blindlings loslaufen, sondern sich zuerst vergewissern, dass eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist.
Zebrastreifen „Marke Eigenbau“? Keine gute Idee
Auch wenn man sich einen Fußgängerüberweg in der eigenen Straße wünscht, so sollte man keinesfalls einfach einen Zebrastreifen auf die Straße malen, wie es Unbekannte vor einiger Zeit in Mecklenburg-Vorpommern taten. Die Kriminalpolizei ermittelte wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und warnte vor Nachahmung: Es handele sich um eine „schwere Straftat“, und den Tätern drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.