Im Fall der laut Landratsamt Landsberg schwer vernachlässigten Tiere auf dem Ziegenhof am Ammersee hat das Veterinäramt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet. Es geht um den Verdacht einer Straftat. Bisher liegt in Augsburg aber noch keine Anzeige vor.
Dießen/Utting - Im Mai sind auf einem Ziegenhof am Ammersee-Westufer 80 tote Tiere gefunden worden. Das Veterinäramt Landsberg spricht von „multipler, starker Vernachlässigung“ als Grund für deren Tod und hat ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Dagegen können die Betreiber innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Laut Amtsleiter Dr. Michael Veith habe man bereits Anfang Juli Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg erstattet. !Wir erstatten Anzeige, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gemäß Paragraph 17 Tierschutzgesetz bestehen“, sagt Veith. Wobei die Vernachlässigung von Tieren „nicht zwangsweise eine Straftat“ sei.
Anzeige wegen Vernachlässigung auf Ziegenhof am Ammersee: Vorgang in Augsburg noch nicht vorliegend
Im Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes wird eine „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren“ oder eine Geldstrafe für die Person genannt, die „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“. Ebenfalls eine Straftat ist es, einem Wirbeltier „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zuzufügen.
Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Dr. Andreas Dobler von der Staatsanwaltschaft in Augsburg informiert, dass nach seinen Informationen Stand 11. Juli bislang noch kein Vorgang bei ihnen eingegangen sei. Offenbar gibt es aber Verzögerungen bei der Stelle, an der die Anzeigen in Augsburg eingehen.
In einem Artikel des Bayerischen landwirtschaftlichen Wochenblattes vom Januar dieses Jahres war die Rede von rund 200 Tieren. Neben den 80 toten Tieren konnten im Mai 41 Tiere in einem Notstall in Penzing untergebracht werden. Unklar bleibt, was mit den restlichen rund 80 Tieren geschehen ist. „Das müssen Sie die Staatsanwaltschaft fragen“, antwortet Dr. Veith auf Nachfrage. Wegen des laufenden Verfahrens könne er dazu nichts sagen.
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