Der Gemeinderat Prem hatte den Bauplan zur Erweiterung der Schreinerei am Mühlfeldweg einstimmig abgesegnet. Jetzt stand das Bauvorhaben wieder auf der Tagesordnung – denn es wurde nicht wie genehmigt ausgeführt. Pikant: Bauherr ist Bürgermeister Andreas Echtler.
Prem – „Entgegen der Genehmigung und ohne Rücksprache mit der Gemeinde wurde beim Abgraben der bestehende Hauptregenwasserkanal der Gemeinde auf dem Grundstück geändert, mit Bögen tiefergelegt und als Siphon ausgebildet“, sagte Vize-Bürgermeister Reinhold Reichart. „Das beeinträchtigt die bisherige Funktionsweise und Hydraulik des Kanals, und es würde sich privatrechtlich um eine Sachbeschädigung handeln. Auch die Bauaufsichtsbehörde hat die Situation bereits in Augenschein genommen“, so Reichart, der den Tagesordnungspunkt übernahm, weil Bürgermeister Andreas Echtler als Bauherr logischerweise nicht mitreden und abstimmen durfte. Der 500er Regenwasserkanal hätte ursprünglich die Kellerebene in zwei separate Bereiche getrennt.
Plan ist, das bestehende Gebäude um einen Anbau mit Werkstatt, Lager, Heizraum mit Holzlager und drei Wohnungen zu erweitern. Das 43 Meter lange und elf Meter breite Gebäude erstreckt sich über drei Etagen (Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss). Der 500er Regenwasserkanal, der vor einigen Jahrzehnten als Entwässerung von der Gemeinde Prem verlegt wurde, ist nach wie vor in Betrieb.
Bau-Ärger für Prems Bürgermeister
Im Vorfeld hatte ein gemeinsamer Erörterungstermin mit Bauherr, Verwaltung, Gemeinderat und Planer stattgefunden, um laut Reichart eine gemeinsame Lösung zu finden. Dabei einigten sich die Anwesenden darauf, dass der Bauherr den Regenwasserkanal fachgerecht entlang des Mühlfeldwegs, auf seinem Grundstück und seine Kosten (als Verursacher), in selber Dimension und konstantem Gefälle (ohne Tief- oder Hochpunkte) verlegen lässt. Unabhängig davon werde die Planung für Keller- und Erdgeschoss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zur Straße hin geändert und ein Tekturplan zur Genehmigung eingereicht.
So beschloss der Gemeinderat, „der Verlegung des Hauptregenwasserkanals entlang des Mühlfeldwegs zuzustimmen“. Der nicht mehr benötigte Bestandskanal fungiert weiterhin als Grundstücksentwässerungsanlage. „Die Leitungsverlegung ist in der Tekturplanung entsprechend mit darzustellen und durch Gemeinde, Bauamt und Wasserrecht im Landratsamt genehmigen zu lassen. Liegt der Tekturplan nicht bis zur Augustsitzung vor, wird stattdessen die Wiederherstellung des Ursprungszustands des Regenwasserkanals verlangt und entsprechende weitere Schritte eingeleitet“, so Reichart.
Echtler: Zeitliche Überschneidung
Im zweiten Beschluss zu diesem Punkt ging es um die Sicherung des dann neu gebauten Regenwasserkanals. Mittels eines Notarvertrags zwischen dem Gemeinderat und Bürgermeister Echtler soll „die Sicherung des neuen Leitungsverlaufs mittels Dienstbarkeit und Übergang der alten Leitung als Grundstücksentwässerungsanlage in Eigentum und Unterhaltspflicht des Grundstückseigentümers geregelt werden“. Beide Beschlüsse fielen im Gremium einstimmig.
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Auf Nachfrage, wie es dazu kommen konnte, teilte der Bürgermeister mit, dass der nicht gesicherte Regenwasserkanal auf Privatgrund bisher schon an mehreren Stellen im Ort bereits seit Jahrzehnten überbaut und genehmigt sowie im Zuge vom neuen Anbau auch wieder überbaut genehmigt worden sei. „Es geht lediglich um die Tieferlegung, damit man das Kellergeschoss nachhaltig und besser nutzen kann.“ Das sei laut Planer und hinzugezogenen Tiefbauingenieur technisch und rechtlich möglich.
Damit für die öffentliche Hand keine Kosten entstehen, habe er das selbst umgelegt. „Der Tekturantrag liegt bereits dem Landratsamt vor. Die zeitliche Überschneidung ergab sich, da die Fachfirmen fast vier Wochen früher als geplant angefangen haben“ sagt Echtler.
Von Boris Forstner und Gwendolin Sieber