Im zweiten Anlauf: Frankreich verbietet „vegetarische Wurst“ und „pflanzliches Steak“
Ist der Begriff „vegetarisches Steak“ verwirrend? Ja, findet die französische Regierung und legt fest: Künftig dürfen nur noch Produkte aus Fleisch so bezeichnet werden.
Paris – Im Supermarkt sind sie der Renner: Vegane Frikadellen, Salami auf Pflanzenbasis und Veggie-Rostbratwürstchen. Immer häufiger finden sich solche Alternativen zum vermeintlich ungesunden Fleisch in den Lebensmittelregalen, wo sie dem Original oft zum Verwechseln ähnlich sind. Das schmeckt nicht jedem, wie sich nun in Frankreich zeigt. Im Nachbarland gilt ab sofort nämlich eine neue Regelung: Vegetarische Produkte dürfen nicht mehr mit Fleischbegriffen vermarktet werden.
Um welche Begriffe es sich handelt, hat die französische Regierung in der vergangenen Woche festgelegt. Auf einer am Dienstag (27. Februar) veröffentlichten Liste stehen all jene Wörter, die künftig rein tierischen Produkten vorbehalten sein werden. Steak, Schnitzel, Schinken oder Filet – diese und weitere Bezeichnungen liest man in Frankreich jetzt nur noch auf Verpackungen, in denen auch tatsächlich Fleisch steckt.

In Frankreich dürfen vegetarische Produkte nicht mehr mit Fleisch-Begriffen vermarktet werden
Die Änderung kommt mit mehrjähriger Verzögerung. Eigentlich hatte die Regierung in Paris nämlich bereits im Jahr 2020 beschlossen, dass Begriffe, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, nicht mehr für vegetarische Produkte verwendet werden dürfen.
Die fleischverarbeitende Industrie hatte lange eine solche Regelung gefordert. Der Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, Jean-François Guilhard, begrüßte dies einst als „wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows“.
Verbot für den Begriff „vegetarische Wurst“ sollte in Frankreich schon 2022 kommen
Das Verbot sollte im Oktober 2022 in Kraft treten, wurde dann aber vom Obersten Verwaltungsgericht ausgesetzt. Hintergrund war, dass die Verbraucherorganisation Protéines France geklagt hatte. Das Vermarktungsverbot würde für Verwirrung sorgen, argumentierten die Gegner der neuen Regelung damals. Ebenso, aber genau andersherum, sah das die Fleischindustrie. Als „vegetarische Wurst“ oder „pflanzliches Steak“ vermarktete Produkte würden die Verbraucher verwirren, so die Produzenten.
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Jetzt hat die Regierung die Verordnung angepasst. Einige Produkte mit einem kleinen Anteil pflanzlicher Eiweiße können demnach weiter als Fleischprodukte vermarktet werden. Dies umfasst unter anderem Wurstsorten oder Cordon Bleu.
EU-Erzeuger können vegetarische Ersatzprodukte weiter mit Fleischnamen verkaufen
Weiterhin in Frankreich verkaufen können auch Erzeuger aus anderen EU-Ländern. Ihre vegetarischen Lebensmittel mit Fleischnamen sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Abgesehen von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse dürfen entsprechende Begriffe für tierische Produkte laut EU-Gesetzgebung verwendet werden.
Einzelpersonen, die gegen die neue Regelung verstoßen, können laut Angaben der französischen Zeitung Le Monde mit bis zu 1500 Euro Strafe rechnen. Für Unternehmen kann sich der Betrag auf bis zu 7500 Euro erhöhen. Allerdings hätten Produzenten noch ein Jahr Zeit, um ihren Bestand zu verkaufen.
Wie gesund vegane Ernährung tatsächlich ist, darüber wird seit langem gestritten. Kopenhagener Forschende kamen hierbei zu einer klaren Antwort. In Belgien hat ein Start-up derweil mithilfe einer ganz speziellen DNA vegane Fleischprodukte entwickelt, die saftig wie echtes Fleisch schmecken sollen. (fn)