Neue Müll-Regel wegen EU-Verordnung: Im August tritt neue Bestimmung in Kraft

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Ab August gelten neue Batterie-Regeln in Deutschland. Verbraucher profitieren von mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Was steckt hinter den Änderungen?

Kassel – Ab August tritt in Deutschland eine neue Müll-Verordnung in Kraft, die sich auf Batterien konzentriert. Diese Regelung soll „den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung bei Berücksichtigung ökologischer Aspekte regeln“, so eine Stellungnahme des Bundestages. Das bisherige Batteriegesetz wird am 18. August durch das neue Batterie-Recht-Durchführungsgesetz ersetzt.

Batterien in Mülltonnen
Das neue Batteriegesetz bringt viele Änderungen: CO₂-Bilanzen, digitale Pässe und hohe Recyclingziele. So wird die Umwelt geschützt. (Symbolbild) © Christian Charisius/dpa

Müll-Regel ab Mitte August: Strenge Recyclingziele und digitale Batteriepässe werden Pflicht

Die Verordnung zielt auf mehr Nachhaltigkeit, Recycling und Transparenz ab. Nicht nur Hersteller, sondern auch Verbraucher sollen von den Änderungen profitieren. Laut der Deutschen Recycling Service GmbH (DR) treten bald folgende Regelungen in Kraft: Es werden neue Kategorien für Batterien eingeführt, darunter solche für E-Bikes, Elektrofahrzeuge und Starterbatterien. Hersteller müssen den CO₂-Ausstoß ihrer Produkte offenlegen, und bis 2033 sollen CO₂-Grenzwerte eingeführt werden. Städte und Gemeinden setzen zunehmend auf Batteriespeicher. Zu Beginn des Jahres traten auch neue Mülltrennungs-Regeln in Kraft

Im Bereich Recycling verfolgt man ehrgeizige Ziele: Bis 2030 soll die Rücknahmequote für Gerätebatterien auf 73 Prozent steigen. Für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes wird für 2031 ein Sammelziel von 61 Prozent angestrebt. Bis zur Einführung der neuen Verordnung plant die Bundesregierung, an der Mindestsammelquote von 50 Prozent festzuhalten. Im Jahr 2023 wurden laut Umweltbundesamt 55.197 Tonnen Gerätebatterien in Umlauf gebracht.

Batterie-Änderung in Deutschland: Neues Gesetz setzt auf Nachhaltigkeit und Recycling

Zukünftig werden Batterien mit QR-Codes versehen, die Informationen zu Haltbarkeit, Kapazität und Recycling bieten. Zudem tragen Batterien das Symbol „Getrennte Sammlung“. Ab 2027 erhalten ausgewählte Batterietypen einen „Digitalen Batteriepass“, der Details zur CO2-Bilanz, Herkunft und den verwendeten Materialien bereitstellt. Unternehmen mit einem Umsatz über 40 Millionen Euro müssen zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung ihrer Lieferketten ergreifen.

In den kommenden Jahren treten weitere Änderungen in Kraft: Ab 2027 müssen Hersteller sicherstellen, dass Nutzer Batterien mit handelsüblichen Werkzeugen selbst aus- und einbauen können. Ab 2028 sind Hersteller verpflichtet, den Anteil recycelter Materialien in ihren Produkten zu dokumentieren. 2031 werden Mindestvorgaben für Rohstoffe wie Blei, Kobalt, Lithium und Nickel eingeführt.

Verbraucher können künftig ausgediente Batterien, etwa aus E-Bikes, an kommunalen Sammelstellen abgeben. „Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen“, erklärt der Bundestag. Wie der Müll getrennt wird, ist nicht einheitlich geregelt, so sind nur in manchen Kommunen kompostierbare Müllbeutel verboten. (flo/kiba)

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