Freigrenzen beim Bürgergeld: So viel dürfen Empfänger von ihrem Gehalt behalten
Mit einem Job haben Sozialhilfe-Empfänger mehr Geld. Ein Großteil wird auf das Bürgergeld angerechnet. Das Plus errechnet sich anhand der Freibeträge.
Berlin – Immer wieder wird darüber diskutiert, dass sich arbeiten angesichts der staatlichen Hilfen nicht mehr lohnt. Die Lebensrealität der Empfänger ist jedoch meist, dass das Geld sehr knapp ist. Die Bürgergeld-Bezieher können ihre finanzielle Situation jedoch durch die Aufnahme einer Arbeit verbessern. Um hierfür einen Anreiz zu schaffen, gibt es diverse Freibeträge.
Darum lohnt es sich trotz Bürgergeld einer Arbeit nachzugehen
Ende 2024 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit fast fünfeinhalb Millionen Menschen Bürgergeld. Wurde der Antrag bewilligt, steht Leistungsempfängern neben dem monatlichen Betrag von 563 Euro zur Deckung des Bedarfs noch einiges mehr zu. Mit der Pauschale sollen Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung, Haushaltsbedarf, Energie und persönliche Gegenständen bezahlt werden. Das Jobcenter übernimmt zudem angemessene Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten wie Wasser. Auch die Beiträge zur Krankenkasse werden vom zuständigen Leistungsträger übernommen. In besonderen Lebenslagen erhalten Bürgergeldempfänger zusätzliche Zahlungen für Mehrbedarf.
Um davon leben zu können, muss man sehr gut haushalten – und hat dennoch oft Probleme, voll am sozialen Leben teilzunehmen. Die finanzielle Situation lässt sich jedoch durch die Aufnahme einer Arbeit verbessern. Das lohnt sich selbst dann, wenn der Lebensunterhalt davon nicht komplett selbst bestritten werden kann und man zunächst noch weiter Bürgergeld beziehen muss.
Arbeiten mit Bürgergeld: So berechnen sich die Freibeträge
Das Sozialgesetzbuch II legt fest, dass Einkünfte aus Arbeit auf das Bürgergeld angerechnet werden. Eine Pauschale von 100 Euro bleibt jedoch immer anrechnungsfrei. Bei einem Einkommen über 400 Euro gelten gestaffelte Freibeträge.
Bürgergeld-Empfänger dürfen bei einem Verdienst zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent des Einkommens behalten. Bei Einkünften zwischen 520 und 1000 Euro sind es 30 Prozent. Verdient man zwischen 1000 und 1200 Euro, bleiben noch zehn Prozent anrechnungsfrei. Diese Regelung soll die Arbeitsaufnahme fördern.
Eine Beispielrechnung: Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze für Bürgergeld-Bezieher mit einem Minijob bei 556 Euro. Von diesem Betrag können pauschal 100 Euro behalten werden. Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro, also 420 Euro, erhalten Sozialhilfe-Empfänger 20 Prozent, was 84 Euro entspricht. Vom Einkommen zwischen 520 und 556 Euro, also 36 Euro, werden ebenfalls 20 Prozent angerechnet, was 10,80 Euro ergibt. Insgesamt stehen somit monatlich 194,80 Euro zusätzlich zur Verfügung.
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Die verbleibenden 361,20 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das Amt zahlt dann nur noch die Differenz von 201,80 Euro, sodass die betroffene Person insgesamt wieder auf monatliche Hilfen von 563 Euro kommt. Zusammen mit den 194,80 Euro ergibt sich ein Gesamtbetrag von 757,80 Euro für den Bürgergeld-Empfänger.
Diese Faktoren wirken sich ebenfalls auf die Bürgergeld-Zahlungen aus
Die exakte Höhe der Bezüge ist allerdings noch von diversen anderen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem Familienstand, Kinder, Fahrtkosten, Versicherungen und Steuern. Zudem gibt es für den Arbeitsweg eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer – es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten. Wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, berücksichtigen die Jobcenter nur die Kosten, die bei deren Nutzung anfallen würden. Einmalige Zahlungen wie Steuererstattungen oder Weihnachtsgeld werden laut dem Bundesarbeitsministerium ebenfalls verrechnet.
Zur ersten Orientierung stellt das Bundesarbeitsministerium einen Freibetragsrechner online zur Verfügung. Dieser hilft Bürgergeldempfängern, einen Überblick über ihre möglichen Freibeträge zu erhalten und besser zu planen, wie viel sie dazuverdienen können, ohne ihren Grundbedarf zu gefährden. Mit der neuen schwarz-roten Koalition steht das Bürgergeld vor einer Reform: Arbeitsverweigerer werden härter bestraft. (diase)