Was auf dem See (nicht) erlaubt ist

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Nur Sportgeräte ohne eigene Triebkraft wie etwa Wingfoils – hier vor der Kulisse Altwiessees – sind auf dem Tegernsee genehmigungsfrei. © Thomas Plettenberg

Wenn die Sonne scheint und der See glitzert, hält es die Freizeitkapitäne nicht mehr an Land. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Fahrzeuge mit Elektroantrieb etwa dürfen nur in Ausnahmefällen in See stechen.

Tegernsee - Kürzlich hat es einen Wingfoiler erwischt: Weil der Sportler mit einem sogenannten eFoil, also einem elektrisch betriebenen Surfbrett, übers Wasser schoss, hat ihn die Polizei abgepasst und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. „Elektro-Foils sind auf dem See schlicht und ergreifend nicht erlaubt“, stellt der Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) klar. Der Tegernsee gehört zum Gebiet der Stadt, somit hat Hagn ein waches Auge auf den Schifffahrtsverkehr. Den Freizeitdruck auf dem See hält Hagn noch für akzeptabel, allerdings ärgert ihn, dass sich immer weniger Nutzer an die Regeln halten.

Wassersport auf dem Tegernsee: Nur Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft erlaubt

Und die sind klar definiert. Die Ausübung der Schifffahrt auf den Seen im Landkreis bedürfe gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) grundsätzlich einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde, stellt das Landratsamt klar. Genehmigungsfrei seien im Rahmen des Gemeingebrauchs nur Wasserfahrzeuge „ohne eigene Triebkraft“. Dazu gehören etwa Ruderboote, Tretboote, Kanus oder Sportgeräte wie Stand-Up-Paddles (SUPs) oder auch Surfbretter. Letztere aber nur, wenn sie nicht mit Motor ausgestattet sind. „Elektrofoils“ als „atypische Wasserfahrzeuge“, so das Landratsamt, „sind in der Regel nicht genehmigungsfähig“.

Ein Kapitel für sich sind die Segelboote. Die dürfen nach Angaben der zuständigen Mitarbeiterin am Landratsamt, Verena Scheidacker, nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung fahren: So dürfen die Boote nicht länger als 9,20 Meter sein und nicht über Wohn-, Koch- oder sanitäre Einrichtungen sowie über einen Hilfsmotor, einen sogenannten Flautenschieber, verfügen. „Sobald eines dieser Merkmale zutrifft, fallen die Boote in die Genehmigungs- und Kennzeichnungspflicht.“

Fahrzeuge auf dem Tegernsee: Es gibt auch Sondergenehmigungen

Ganz klar einer Genehmigung bedürfen Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. „Für den Tegernsee gilt, dass Elektromotorboote grundsätzlich nur bis zu einer Leistung von einem Kilowatt beziehungsweise nur für Antragsteller mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent genehmigt werden“, teilt die Behörde mit. Alternativ dazu könne einmal pro Jahr eine Gästegenehmigung beantragt werden, die dann für maximal vier Wochen am Stück gelte. „Pro Jahr“, so berichtet das Landratsamt, „werden meistens um die 10 bis 20 Gästegenehmigungen beantragt“.

Boote mit Verbrennungsmotor haben dagegen keine Chance: Sie werden für Privatpersonen grundsätzlich nicht genehmigt. Ausnahmen sind Arbeitsboote, etwa die der Polizei, von Rettungsorganisationen oder der Berufsfischerei.

Fahrzeuge auf dem Tegernsee: Polizei kontrolliert regelmäßig

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss – je nach Art des Verstoßes – mit einem Bußgeld, einem Entzug der Genehmigung oder der Untersagung rechnen. Um die Schwarzen Schafe herauszufischen, fahre die Wasserschutzpolizei regelmäßig Kontrollen, berichtet die Kreisbehörde.

Das bestätigt Thomas Heinrich, Leiter der Bad Wiesseer Polizei. Der Tegernsee werde von den speziell ausgebildeten Bootsführern der Inspektion betreut. „Das ist kein rechtsfreier Raum.“ Mit dem im Wiesseer Bootshaus stationierten Polizeiboot würden von März bis Ende Oktober stichpunktartig Kontrollen durchgeführt. Immer wieder gingen den Beamten Freizeitkapitäne ins Netz, die gegen die Vorschriften verstoßen.

Also doch zunehmender Freizeitdruck? Insgesamt sei eine leichte Zunahme des genehmigungs- oder kennzeichnungspflichtigen Bootsverkehrs zu verzeichnen, erklärt das Landratsamt. Als „problematisch“ bezeichnet die Behörde aber „eher die Zunahme der Ausübung des Gemeingebrauchs durch SUP-Fahrer“. Laut Bootsverleihern und Polizei würden sich diese häufig nicht an Fahrregeln oder Sperrflächen halten „und verursachen öfter Probleme durch rücksichtsloses Verhalten und Gefährdung des Schiffsverkehrs“.

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