Mit Sozialhilfe finanziert: Al-Zeins droht Villa-Verlust - Clan hat noch Asse

Schwere Schlappe für den Leverkusener Al-Zein-Clan: Der kurdisch-libanesischen Großfamilie droht nach FOCUS-online-Informationen der endgültige Verlust ihrer Villa im Stadtteil Rheindorf.

Während das Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein sechs Jahre wegen Geiselnahme und Sozialbetruges absitzt, kassierte sein drittgeborener Sohn Mohamed vor dem Düsseldorfer Landgericht einen weitreichenden Schuldspruch wegen Geldwäsche. Die Jugendstrafkammer hatte den Spross eines mutmaßlich kriminellen Zweigs des Clans vor einer Woche zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Clan kauft sich 650.000 Euro Villa – finanziert mit Sozialhilfe

Offiziell von damaligen Hartz-IV-Bezügen abhängig, lebte die Familie um Badia Al-Zein, immerhin die Nummer Zwei des bundesweit auf 3000 Mitglieder geschätzten Familiensyndikats, auf großem Fuß in dem Anwesen in Rheindorf. Das Eigenkapital für den Kauf des Hauses stammte aus 15 Überweisungen an den drittältesten Sohn.

Das Geld kommt offenbar aus kriminellen Quellen. Mit diesem sechsstelligen Betrag als Referenz und einer Scheinanstellung als Gebäudereiniger zog Sohn Mohamed einen Bank-Kredit von einer halben Million für den Häuserkauf in Leverkusen an Land.

Insgesamt zahlte die Sippe 650.000 Euro im Jahr 2018 für das Haus. Zum Schein vermietete der Al-Zein-Nachkomme Wohneinheiten in der Villa an seine Familie. Die Mietzahlungen übernahm das Leverkusener Jobcenter. Somit bediente die Stadt über Umwege zu 90 Prozent das Darlehen für den Erwerb der Immobilie.

400.000 Euro Sozialbetrug

Mit dem Düsseldorfer Schuldspruch geht ein vier Jahre langes juristisches Tauziehen um die Leverkusener Clan-Villa in die entscheidende Runde. Im Juni 2021 stürmte ein Spezialeinsatzkommando die Villa. Badia Al-Zein und seine drei ältesten Söhne wanderten in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte anfangs wegen Sozialleistungsbetrug von gut 400.000 Euro sowie Geldwäsche, Geiselnahme, erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung sowie andere Delikte.

Die abgehörten Telefonate der Verdächtigen zeichneten das Bild einer kriminellen Vereinigung, die seit Jahrzehnten von Leverkusen aus im Ruhrgebiet und auch international operierte.

Durch Deal fallen viele Anklagepunkte unter den Tisch

Unisono werteten NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und sein damaliger Parteifreund Peter Biesenbach als Chef des Justizressorts die Aktion als Riesenerfolg im Kampf gegen mutmaßliche Köpfe der Clan-Unterwelt.

Inzwischen aber herrscht aber eher Ernüchterung. Bereits ein halbes Jahr nach dem Prozessauftakt schloss die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer einen Deal mit Verteidigern und der Staatsanwaltschaft.

Sollten die Angeklagten einen Teil der Vorwürfe einräumen, falle das Strafmaß entsprechend überschaubar aus. Ein Geschäft, das der Clan-Chef und seine Gefolgsleute dankend annahmen.

Über ihre Anwälte gaben sie Teilgeständnisse ab. So räumten sie den gewerbsmäßigen Sozialbetrug ein. Im Gegenzug stellte das Gericht etliche Anklagepunkte ein. Clan-Boss Badia erhielt sechs Jahre Gefängnis, seine beiden Söhne kamen mit bis zu drei Jahren Strafhaft davon. Letztere haben erst jetzt ihre Strafe angetreten.

Villa bleibt einstweilen in Clan-Hand

Bis heute darf die Großfamilie die Villa nutzen. Die Strafverfolger haben allerdings im Grundbuch einen Sperrvermerk eintragen lassen. Demnach darf der Clan das Objekt nicht weiter veräußern.

Auch gestand Mohamed Al-Zein, dass er den Hauskauf mit einem sechsstelligen Grundbetrag angeschoben habe, der aus kriminellen Einnahmen stammte. Woher genau, ließ er offen.

Durch dieses Geständnis der Geldwäsche zeigte sich die Staatsanwaltschaft zuversichtlich, dass man die Villa einziehen könne. Auch die beschlagnahmten Barmittel in sechsstelliger Höhe nebst Luxusutensilien sollten an die Staatskasse fallen.

Altersfrage entscheidet über Verbleib des Hauses

Doch weit gefehlt. Mohamed Al-Zein legte über seine Anwälte Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der Senat in Karlsruhe verwies das Verfahren zurück an eine Jugendstrafkammer in Düsseldorf.

Im Kern ging es um die Frage, ob der Clan-Nachkomme die Villa im Alter eines Heranwachsenden oder eines Erwachsenen erworben hatte. Nur im letzteren Falle hätte die Justiz das Anwesen endgültig einziehen können.

Am 16. April bestätigte das Gericht das Urteil aus erster Instanz. Es blieb bei einer 21-monatigen Bewährungsstrafe. Zudem wurde der Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht schuldig gesprochen, da er bei dem Kauf der Villa bereits 21 Jahre alt war – also kein Heranwachsender mehr. Die Bild-Zeitung hatte zuerst berichtet.

Laut einem Justizsprecher verhängte die Jugendstrafkammer auch die Einziehung des Hauses in Leverkusen nebst Grundstück.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ganz so weit aber ist es dann doch nicht. Laut Staatsanwalt Julius Sterzel stehen noch einige Hindernisse im Raum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

So kann der verurteilte Al-Zein-Sohn bis Mittwoch nochmals Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. „Dies hätte aufschiebende Wirkung für die Einziehung der Immobilie“, erläuterte der Sprecher der landesweiten Zentralstelle im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft.

Noch weitere Unwägbarkeiten kommen in Betracht, sollten die Al-Zeins auf den Gang zum BGH verzichten. In dem Fall wird das Haus durch die Justiz zwangsversteigert. Dabei kann auch der Clan mitbieten – womöglich über Strohleute.

Das hieße, die Großfamilie würde sich sich ihren Besitz über ominöse Geldflüsse zurück holen. So soll es auch bei einem anderen Objekt in Berlin durch eine arabische Großfamilie geschehen sein, die dem kriminellen Milieu zugeordnet wird. „Der Staat kann nicht kontrollieren, wer die Immobilie kauft“, konstatiert Behördensprecher Sterzel.

Mietverträge könnten Zwangsverkauf erschweren

Zu guter Letzt kommt noch ein anderer Aspekt zum Tragen: Die Al-Zein-Familie hat mit ihrem Abkömmling Mohamed Mietverträge abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, inwieweit diese Kontrakte gültig sind, sollte ein seriöser Käufer das Objekt bei der Zwangsversteigerung erwerben.

Womöglich müsste er Eigenbedarf anmelden oder versuchen, die Familie zivilrechtlich aus dem Haus zu klagen. Wer aber legt sich gerne mit einem der mächtigsten Clans Deutschlands an?

Fazit: Die Affäre rund um die Al-Zein-Villa in Leverkusen ist noch längst nicht abgeschlossen.