Europawahl 2024: Wer darf wählen und wer nicht?
Die Europawahl 2024 steht in wenigen Monaten vor der Tür. Erfahren Sie, wer wählen darf und wer nicht, und was sich dieses Jahr ändert.
Straßburg/Brüssel – Die Europawahl steht vor der Tür: Zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 haben alle Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments durch eine freie, gleiche und geheime Wahl zu bestimmen. Die nationalen Parteien der jeweiligen Mitgliedstaaten treten zur Wahl an und dürfen, abhängig von ihren Stimmanteilen, Abgeordnete aus zuvor festgelegten Listen ins Europaparlament entsenden.
Die Namen der Kandidaten, die auf den ersten zehn Plätzen der Listen stehen, sind auch auf den Stimmzetteln unter dem jeweiligen Parteinamen zu finden. Da der Wahlprozess durchaus komplex ist - schließlich wird die Wahl parallel in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt - hier einige grundlegende Informationen darüber, wer im Juni 2024 wählen darf.
Etwa 66 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt für die Europawahl 2024
Etwa 350 Millionen Bürger der Europäischen Union sind wahlberechtigt, darunter rund 66 Millionen Menschen in Deutschland. Um wählen zu dürfen, muss man grundsätzlich in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland oder der Europäischen Union haben. Ein Ausschluss vom Wahlrecht darf nicht vorliegen.
Auch EU-Bürger, die im Ausland leben, einschließlich Beamte und Soldaten, die aufgrund eines Dienstauftrags für längere Zeit ins Ausland versetzt wurden, dürfen an der Wahl teilnehmen. Sie können entweder an ihrem Wohnort oder in ihrem Herkunftsland wählen. Bürger anderer EU-Staaten können ebenfalls in Deutschland wählen. Wichtig ist, dass jede Person nur eine Stimme abgeben darf.

Wer in Deutschland einen gemeldeten Wohnsitz hat, wird auf üblichem Weg direkt in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die bislang noch in kein Wählerverzeichnis eingetragen sind und oder zwischenzeitlich länger im Ausland gelebt haben, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen „Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ stellen. In Deutschland wird die Wahl am 9. Juni 2024 durchgeführt.
Auch Deutsche und EU-Bürger, die im Ausland leben, dürfen wählen bei der Europawahl 2024
Deutsche, die im Ausland leben und volljährig sind, dürfen ebenfalls an der Wahl teilnehmen. Sie müssen sich nur entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz oder in Deutschland persönlich wählen möchten. In jedem Fall müssen Deutsche, die im Ausland leben, aber in Deutschland an der Wahl persönlich oder per Briefwahl teilnehmen möchten, sicherstellen, dass sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Meine news
Personen, die durch ein Gerichtsurteil vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, sind nicht wahlberechtigt. Ebenso sind Personen, die unter Vormundschaft stehen, nicht wahlberechtigt. Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die eine Vollbetreuung in Anspruch nehmen, können durch einen Antrag ihr Wahlrecht geltend machen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht im Vorfeld der letzten Europawahl entschieden.
Eine Neuerung für die Europawahl 2024 in Deutschland: Das Mindestwahlalter auf 16 Jahre heruntergesetzt
In Deutschland gibt es in diesem Jahr eine Neuerung: Erstmals wurde das Wahlalter für die Europawahl bundesweit auf 16 Jahre gesenkt. Bei der letzten Europawahl im Mai 2019 gingen bereits rund 5 Millionen deutsche Erstwähler zur Wahl, in diesem Jahr dürften es durch das niedrigere Wahlalter noch mehr sein. In drei anderen EU-Staaten, nämlich Österreich, Belgien und Malta, darf ebenfalls ab 16 gewählt werden – in Griechenland ab 17 Jahren.
Das Europäische Parlament ist die größte transnationale Bürgerversammlung eines einzigartigen Staatenverbundes. Beobachter bezeichnen diesen oft als Organisation sui generis, in Anlehnung an ein Zitat des ehemaligen EU-Kommissions-Präsidenten Jacques Delors. Eine hohe Wahlbeteiligung im Juni 2024 ist für diese Organisation und ihr Herzstück, das Parlament, in jedem Fall wünschenswert.
Autorin Sonja Ruf hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.