Mütterrente wird ausgeweitet: Was der Jahrgang Ihres Kindes für Ihre Rente bedeutet

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Union und SPD wollen die Mütterrente ausweiten – bei der Finanzierung gibt es Kritik von Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Die finanzielle Dimension sei riesig.

Berlin – Aus den Sondierungsgesprächen zwischen CDU, CSU und SPD ging hervor: Die sogenannte Mütterrente soll ausgeweitet werden. Sie wollen – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder – drei Rentenpunkte für alle gewährleisten. Der Plan aus den schwarz-roten Verhandlungen steht vor Fragen der Finanzierung. Um welche Dimensionen es sich dabei handelt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Gleichzeitig bleibt fraglich, ob die Ausweitung der Mütterrente die eigentliche Intention der „Wertschätzung“ und Schließung der Rentenlücke zwischen Männern und Frauen wirklich schließen kann.

Anrechnung von Kindererziehung: Finanzierung hängt davon ab, wann die Kinder geboren wurden

Heute gilt dasselbe Problem wie zur Einführung der Mütterrente: Für diese Zusatzleistung wurden keine gezielten Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Dass Eltern dies nicht tun, ist naheliegend, denn die Mütterrente soll genau jene unterstützen, die aufgrund der Kindererziehung nicht erwerbstätig sind – und in dieser Zeit keine eigene Altersvorsorge betreiben können. Stattdessen erhalten sie Rentenpunkte gutgeschrieben, ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Gleichzeitig zahlt auch der Staat nicht extra ein, um die Mütterrente zu stützen.

Die Union will die Lücke zwischen der Anrechnung der Erziehung von Kindern – die bis Ende 1991 zur Welt kamen und jenen, die ab Anfang 1992 geboren wurden – schließen. Ein guter Ansatz, die Umsetzung sieht belastender aus. Denn der große Unterschied liegt bei der Finanzierung: Für Geburten ab 1992 übernimmt der Bund die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Diesen Unterschied zur Mütterrente beklagt die Deutschen Rentenversicherung. Für die Mütterrente gebe es keine direkte Erstattung, teilte sie der Welt mit. Weder bei der Einführung der Mütterrente I noch der Mütterrente II wurden die Zuschüsse in einem Umfang erhöht, der auch nur annähernd die tatsächlich entstandenen Kosten decken würde. Diese seien erheblich.

Zu Beginn der Mütterrente erhielt man bis 2014 einen Entgeltpunkt, danach bis zu zwei und seit 2019 zweieinhalb. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden hingegen bereits seit der großen Rentenreform von 1992 bis zu drei Entgeltpunkte angerechnet.

Mütterrente: Aktuelle Regelung

Laut Deutscher Rentenversicherung heißt es:

Wurde das Kind vor 1992 geboren, werden pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet. Diese Regelung wird umgangssprachlich als „Mütterrente“ bezeichnet.

Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Anrechnung bis zu 3 Jahre pro Kind.

Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes können zusätzlich maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben werden.

Dimension von Ausweitung der Mütterrente

Um welche Dimension es sich bei der Erhöhung der Mütterrente handelt, verdeutlicht die Deutsche Rentenversicherung: „Im Jahr 2025 erwarten wir ohne eine etwaige Mütterrente III Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro“, hieß es. Für 2026 rechnet die Rentenversicherung bereits mit 26 Milliarden Euro, und im Jahr 2027 werden voraussichtlich 27 Milliarden Euro anfallen. Davon entfallen lediglich rund 1,5 Milliarden Euro auf die angerechneten Erziehungszeiten von Kindern, die ab 1992 geboren wurden.

Würde die Mütterrente III um einen weiteren halben Entgeltpunkt erweitert, kämen zusätzliche 4,5 Milliarden Euro hinzu – die 30-Milliarden-Euro-Grenze wäre damit fast erreicht. Diese Summe zeigt, dass es sich nicht nur um ein weiteres Wahlgeschenk handelt, sondern um eine äußerst kostspielige Maßnahme – unabhängig davon, ob sie durch höhere Beiträge oder zusätzliche Steuerzuschüsse finanziert wird.

Mutter mit zwei Kindern. Daneben ein Schild mit dem Schriftzug „Mütterrente.“
Laut Studie bleibt die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen trotz Mütterrente bestehen. (Symbolbild) © IMAGO / Bihlmayerfotografie

„Fairness“: Renten-Präsidentin fordert Finanzierung durch Steuermittel

„Wenn jetzt eine solche neue Leistung dazukommt, der keine Beiträge gegenüberstehen, muss sie der Fairness halber unbedingt vollständig aus Steuermitteln finanziert werden“, so Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, gegenüber dem Tagesspiegel. Sie warnt vor den stark steigenden Kosten für die Beitragszahler. Sollte die Finanzierung nicht aus Steuermitteln erfolgen, müsste der Beitragssatz in der Rentenversicherung zwangsläufig um 0,25 Prozentpunkte steigen. Roßbach betont: „Dann würden wir schon im Jahr 2027 bei einem Beitragssatz von mehr als 19 Prozent landen.“ Dennoch würden die betroffenen Mütter davon nur etwa 20 Euro pro Monat erhalten.

Wer bekommt die Mütterrente?

Personen, die „eine Rente empfangen, bei deren Berechnung Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden“, können Mütterrente beziehen. Kindererziehungszeiten können dabei immer nur einem Elternteil zur gleichen Zeit zugeordnet werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung ist dies grundsätzlich die Mutter – selbst dann, wenn sich beide Eltern die Erziehung teilen. Darüber hinaus können auch andere Erziehende eine Anerkennung von Kindererziehungszeiten erhalten. Darunter Väter, Elternteile gleichgeschlechtlicher Paare, Adoptiveltern, Pflegestellen, Stiefeltern sowie Großeltern und andere Verwandte.

Mütterrente-Debatte: Ausweitung der Leistung verhindert keine Rentenlücke zwischen Männern und Frauen

Während Union und SPD von „Wertschätzung und Anerkennung“ für alle Mütter sprechen, sieht die Realität auch mit der Mütterrente anders aus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stellte in einer Studie fest, dass der Effekt der Mütterrente nur gering ist. Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern weiterhin bleibe bestehen. Die Anrechnung erfüllt ihren Zweck nur, wenn Mütter nach der Geburt ihres Kindes in eine Vollzeit- oder nahezu vollzeitige Beschäftigung zurückkehren können. Doch genau daran scheitert es häufig, da es an einer ausreichend flexiblen Betreuungsinfrastruktur mangelt. (hk)

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