1. September 2024 - Landtagswahl Thüringen 2024: Wichtige Termine und Fristen für Ihre Wahl

Am 1. September 2024 richtet sich das politische Augenmerk auf Thüringen, denn dann findet die Landtagswahl statt. 

Während die Wahlberechtigten ihre Erst- und Zweitstimme an der Urne oder per Briefwahl abgeben können, sind für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl verschiedene Termine und Fristen zu beachten. Was müssen Parteien, Kandidaten und Wähler wissen? Hier ein Überblick:

Landtagswahl Thüringen 2024: Termine und Fristen für Organisation und Parteien

21. Juni 2024: Bis zu diesem Datum hatte der Landeswahlleiter Zeit, zu entscheiden, welche Parteien und politische Vereinigungen zur Teilnahme an der Wahl anerkannt werden.

27. Juni 2024: Die anerkannten Organisationen und Parteien waren aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Landeslisten und die einzelnen Wahlkreise bis zum 27. Juni einzureichen.

5. Juli 2024: Der Landeswahlausschuss traf seine Entscheidungen über die Zulassung der Wahlvorschläge.

11. Juli 2024: Nach eventuellen Beschwerdeverfahren standen am 11. Juli die endgültigen Wahlkreisvorschläge und Landeslisten fest.

Thüringen-Wahl 2024: Termine und Fristen für Wählerinnen und Wähler

1. Juni 2024: Wer neu nach Thüringen gezogen ist, musste bis zum 1. Juni seinen Hauptwohnsitz anmelden, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

10. August 2024: Bis spätestens zum 21. Juli sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

16. August 2024: Bis zu diesem Tag konnten Wähler bei der Gemeindebehörde ihr Wahlrecht überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

22. August 2024: Die Gemeinden entscheiden bis spätestens zum 22. August über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis.

Für die Briefwahl in Thüringen muss der Wahlschein bis spätestens am Freitag vor dem Wahlsonntag um 18:00 Uhr beantragt werden, bei Krankheit auch bis 15:00 Uhr am Wahltag. Anträge können persönlich, schriftlich oder online eingereicht werden, wobei Namen, Adresse, Geburtsdatum und Wählerverzeichnisinformationen erforderlich sind.

Briefwahlunterlagen müssen im roten Umschlag, der die Zieladresse trägt, spätestens am Mittwoch vor der Wahl aus Deutschland oder früher aus dem Ausland abgesendet werden. Die Zustellung ist in Deutschland gebührenfrei möglich, Einschreiben oder Sendungen aus dem Ausland sind kostenpflichtig.

Wahltag am 1. September 2024

Am Wahltag selbst sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Nach der Schließung beginnt die Auszählung der Stimmen.