Landsberg: Pädophiler Rentner erneut vor Gericht - zwei Jahre auf Bewährung
Landsberg – Im Jahr 2018 ist ein Senior aus dem nördlichen Landkreis Landsberg nach drei Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs aus dem Gefängnis entlassen worden. Seither stand er unter Führungsaufsicht und durfte nicht in Kontakt mit Minderjährigen treten. Gegen diese Weisung soll er sich widersetzt haben. Außerdem habe man auf seinem Laptop und Handy kinder- und jugendpornografische Inhalte gefunden, so der Staatsanwalt im Landsberger Amtsgericht. Deswegen saß er vergangene Woche auf der Anklagebank. Und wurde verurteilt.
„Allzu viel gibt‘s nicht zu bestreiten“, schickte Richter Alexander Kessler nach der Verlesung der Anklage gleich voraus. Ein Geständnis habe immer eine gewisse Relevanz. Und das lieferte der 73-jährige Angeklagte über seinen Anwalt auch. Er gestand sowohl Sachverhalt eins, den Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, als auch Sachverhalt zwei, den Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Verteidiger Klaus Rödl lieferte für beide Vergehen eine Erklärung ab.
Der Angeklagte lernte bei der Tafel einen Familienvater kennen, zu dem sich schnell eine gute Freundschaft entwickelt habe, so Rödl. Der neue gewonnene Freund habe den Angeklagten dann bald zu sich nach Hause eingeladen, was der 73-Jährige zunächst ablehnte. Schließlich besuchte er die Familie dann doch zuhause, wo, neben der Frau, auch zwei Kinder lebten. Diese sollen ihn „Opa Tafel“ genannt und ihn in ihr Herz geschlossen haben. „Nach der Haft wieder integriert zu sein, war schön“, so der Angeklagte. Mit der Familie hat sich dann ein gutes Verhältnis entwickelt, weswegen „Opa Tafel“ die Kinder nicht nur besucht, sondern auch auf sie aufgepasst hat.
Für den zweiten Sachverhalt holte der Angeklagte etwas weiter aus. Nach der Haft habe er sich ein Laptop gekauft. Auf diesem und auf sein Handy hat er pornografische Dateien geladen – aus „Dummheit“, wie der Senior angab. Das Handy und das Laptop gingen irgendwann kaputt. Das Smartphone landete im Schrank, den Computer wollte der Freund von der Tafel reparieren und vergaß schließlich, ihn zurückzugeben.
Zufällige Entdeckung
Derweil fand beim Angeklagten zuhause ein unangekündigtes „HEADS-Gespräch“ mit der Polizei statt. Die Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter (HEADS) soll den Informationsaustausch zwischen Justiz, Polizei und Maßregelvollzug bezüglich der Daten von aus der Haft entlassenen und besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessern. Der Polizist, der das Gespräch führte und als Zeuge geladen war, hat beim Verlassen der Wohnung ein Foto des Angeklagten mit einem der Kinder des Freundes entdeckt. Er ist stutzig geworden, hat in der Dienststelle recherchiert und ist so auf die befreundete Familie, den Kontakt mit den Kindern und auf das Laptop mit den Dateien gestoßen. Und das führte dann zu einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten, wo man das Handy fand.
Ob er pädophil sei, wollte der Richter wissen. „Ja, seit 1982.“ Damals seien ihm die Freundinnen seiner Stieftochter erstmals „interessant vorgekommen“. Aber er mache alles dafür, damit nichts mehr passiert. „Ich bin fast 74 und will jetzt meine Ruhe haben.“ Deswegen sei der Angeklagte auch in Therapie, die mittlerweile greife. „Ich schäme mich für das, was ich bin.“
Während der Staatsanwalt meinte, dass er ein Rückfall-Risiko sehe, betonte Rödl, dass dem Angeklagten mit seiner Pädophilie, die im attestiert worden sei und die eine psychische Störung ist, geholfen werden müsse. Die Therapie sei der richtige Weg. Das sah auch das Gericht so. Zwei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil, aber mit einer Warnung von Kessler. „Wenn noch irgendetwas vorfällt, wandern Sie ins Gefängnis“ – auch mit Blick auf zahlreiche Vorstrafen, die sich beim Angeklagten angesammelt haben. Die Bewährungszeit läuft fünf Jahre, der Angeklagte muss regelmäßig zur Therapie. „Ich habe ein Auge auf Sie“, so Kessler, „das ist der letzte Schuss vor den Bug.“