Ewiges Warten auf die Grundsteuer 2025: Darum haben Sie noch keinen Bescheid erhalten

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Im neuen Jahr greift die reformierte Grundsteuer. In einigen Kommunen haben Immobilieneigentümer schon ihre Grundsteuerbescheide bekommen. Aber viele warten noch.

Berlin - Ab Januar 2025 greift in Deutschland die reformierte Grundsteuer. Diese tritt in Kraft, nachdem das Verfassungsgericht geurteilt hat, dass das alte Verfahren verfassungswidrig war. Denn die Grundsteuer wurde bisher nach alten Grundstückswerten aus den 1930er Jahren berechnet. Um die neue zu ermitteln, mussten daher alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien neue Formulare ausfüllen, nach denen das Finanzamt den Wert des Grundstücks feststellen kann.

Grundsteuer 2025: Die meisten Immobilienbesitzer haben keinen Bescheid bekommen

Doch die meisten Menschen haben noch immer keinen Bescheid von ihrer Kommune bekommen, die sie über die künftige Höhe der Grundsteuer informiert. Laut dem Eigentümerverband Haus & Grund sind zwei Drittel der Betroffenen noch ohne Grundsteuerbescheid. Daher warnt der Verband alle Eigentümer und Eigentümerinnen vor einer Zahlung der Grundsteuer im Januar. Die alte Grundsteuer sei verfassungswidrig und müsse ab Januar nicht mehr gezahlt werden. „Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.“

Doch wann kommt denn die ersehnte Information? Für die meisten Menschen wird die Nachricht erst im Laufe des Jahres 2025 eintrudeln. Die Finanzämter in Hessen und Nordrhein-Westfalen haben das bereits bestätigt: Im neuen Jahr werden die Kommunen die Bescheide verschicken. Auch in Hamburg soll der Schock erst im neuen Jahr kommen. Anders ist das in Berlin: Dort sind die Bescheide schon im Herbst verschickt worden. Dort wird der Hebesatz deutlich abgesenkt von 810 auf 470 Prozent.

Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025

Berechnet wurde die Grundsteuer bisher mit folgenden drei Kennzahlen: Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Der Einheitswert ist ein standardisierter Wert, der für bebaute und unbebaute Grundstücke festgelegt wird. Allerdings gilt dieser Wert als sehr veraltet, weshalb die Reform im neuen Jahr greifen soll. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt. Die Steuermesszahl ist ebenfalls festgesetzt, je nach Art des Gebäudes. Der Hebesatz ist der finale Wert, der von den Kommunen festgelegt wird.

Ab 2025 wird dann die Rechnung wie folgt aussehen (im Bundesmodell): Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Allerdings gibt es sieben Bundesländer, die eine Änderung an der Formel vornehmen. Das sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.

Aufgrund der veränderten Grundstückswerte heißt das aber für viele Hausbesitzer trotzdem nicht, dass sie weniger Steuer zahlen. Wie der Tagesspiegel berichtet, zahlt zum Beispiel ein Wohnungsbesitzer aus Wilmersdorf statt vorher 84 Euro in Zukunft 271 Euro an Steuer. In der Waldsiedlung Krumme Lanke zahlt ein Eigentümer von 300 Wohneinheiten nun das Vierfache, also 1371 Euro. Und der öffentlich-rechtliche Sender rbb24 berichtet von einem Ehepaar in Mahlsdorf, die inzwischen statt 227 im kommenden Jahr 782 Euro aufbringen müssen. Am Stadtrand hingegen berichtet der Tagesspiegel auch von Häusern, bei denen die Grundsteuer sinkt.

Neue Grundsteuer wird im Laufe des Jahres bekannt: Geld kann automatisch einbehalten werden

Zu zahlen ist die neue Grundsteuer in der Regel vierteljährlich, Stichtage sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Das Portal der Stadt München nennt aber auch die Möglichkeit, die komplette Summe auf einen Schlag zu bezahlen. Dafür muss ein Antrag auf Jahreszahlung für das kommende Jahr bis zum 30. September gestellt werden, Zahltag ist dann der 1. Juli.

Reihenhäuser stehen in einem Wohngebiet
Ab 2025 greift die neue Grundsteuer. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Grundsätzlich muss die fällige Summe bis zum Ablauf des Fälligkeitstages einrichtet sein. Heißt: Ist die erste Rate am 15. Februar fällig, muss der entsprechende Betrag spätestens an diesem Tag bei der Gemeinde eingehen. Möglich ist auch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, dann wird der Betrag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

Grundsteuer fällt zu hoch aus? Die meisten Eigentümer können sich jetzt nicht mehr wehren

Einspruch erheben kann man im Übrigen eigentlich nicht mehr. Es sei denn, es hat sich ein eklatanter Fehler eingeschlichen - ansonsten ist nichts mehr zu machen. Einspruch hätte man schon vorher erheben müssen, als der Grundsteuerwertbescheid ankam. Gegen diesen konnte man sich wehren, wenn man den Eindruck hatte, die Immobilie wurde falsch bewertet.

Wer also noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten hat, muss sich erstmal keine Sorgen machen. Die Gemeinde wird diese voraussichtlich erst in den nächsten Wochen verschicken.

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