Das Projekt eines gemeinsamen Radwegs der Gemeinden Aitrach und Lautrach nimmt langsam Form an: Das ergab die jüngste Gemeinderatssitzung in Aitrach.
Aitrach – Aufatmen beim Aitracher Gemeinderat: Nach jahrelangen Bemühungen, das Radwegnetz mit der Verlängerung von Aitrach (Württemberg) nach Lautrach (Bayern) zu erreichen, wurde nun eine Planungsvereinbarung zum künftigen Geh- und Radweg Aitrach-Lautrach vom Regierungspräsidium Tübingen aufgestellt.
Darin wurde die Herstellung des Radweges mit einer Regelbreite von 2,50 Meter vereinbart, wobei die Abwicklung der gesamten Planungsleistung der Gemeinde obliege. Dem stimmte das Gremium in der jüngsten Sitzung gerne einstimmig zu.
Da im aktuellen Bedarfsplan Radwege des Landes Baden-Württemberg der Radweg nicht enthalten ist, wandten sich die beiden Gemeinden mit ihren Bürgermeistern Thomas Kellenberger (Aitrach) und Reinhard Dorn (Lautrach) an die Verkehrsministerien beider Länder. Sie untermauerten darin die hohe Relevanz des Vorhabens in einer gemeinsamen Begründung für den länderübergreifenden Radverkehr.
Aitrachs Rathauschef erinnerte in der Sitzung daran, dass ein Antrag der Gemeinde in der Radwegenetzkonzeption des Landkreises bereits seit Jahren enthalten sei, aber aufgrund der Priorisierung innerhalb dieser, eine Verwirklichung der Radwegeverbindung durch die Länder nicht absehbar war.
Württembergisch-Bayerischer Radweg Aitrach-Lautrach: Finanzierung des Projektes
Das Regierungspräsidium Tübingen hat eine Vereinbarung zwischen dem Land und der Gemeinde über die Planung des Geh- und Radweges aufgestellt. Die Abwicklung der gesamten Planungsleistung obliegt der Gemeinde, wobei die Straßenbauverwaltung der Gemeinde die Kosten mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 6,0 Prozent vergütet.
Über die Baudurchführung ist zu gegebener Zeit eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Die Straßenbauverwaltung trägt die Baukosten, aber die Leistungen der Baudurchführung mit Bauleitung, usw. werden lediglich mit vier Prozent der Baukosten vergütet.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Gemeinde kein Tiefbauamt hat, das diese Aufgabe übernehmen kann und daher ein Ingenieurbüro beauftragt werden muss, wofür aber die erstatteten Verwaltungskosten nicht ausreichen werden und die Gemeinde im Eigeninteresse den Abmangel tragen muss.
Württembergisch-Bayerischer Radweg Aitrach-Lautrach: Verlauf des neuen Radweges
Kellenberger erläuterte den künftigen Verlauf des gemeinsamen Radweges, bei dem Aitrach einen wichtigen Knotenpunkt am Kreisverkehr in Ferthofen darstelle, wobei sich Radwege des Landkreises Biberach und Memmingen treffen.
Der Geh- und Radweg von Memmingen verläuft parallel zur Memminger Straße (ehemalige B18) entlang und in Aitrach-Ferthofen linksseitig an der L 260 (Richtung Aichstetten). Dann, weg von der Landstraße, runter in den Rank in Richtung Iller und nach diesem Schlenker aktuell wieder hoch an die L 260. Künftig geht es weiter an der Kreuzung Richtung Lautrach (Landstraße 2009), dort quert der Radweg diese, um rechtseitig die Verbindung ins Bayerische herzustellen.
Württembergisch-Bayerischer Radweg Aitrach-Lautrach: Planung mit Gemeinde und Land ausstehend
Nun müsse noch die Planung mit der Gemeinde Lautrach und dem bayerischen Straßenbauamt abgestimmt werden, informierte Kellenberger. Wobei bei Planungsprozessen immer schwer abzusehen sei, wie lange diese dauern und ob Probleme auftauchen.
Wir hoffen, dass im kommenden Jahr ein Baubeginn stattfinden kann.
Nach dem Bau des Radweges in den Rank kann anschließend die Verlängerung in die bayerische Nachbargemeinde erfolgen.
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