Gampenrieder verliert gegen Sparkasse

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Peter Gampenrieder vor dem Verwaltungsgericht. © Bernhard Hirsch

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat die Klage von ÜB-Stadtrat Peter Gampenrieder gegen den Zweckverband der Sparkasse Dachau abgewiesen.

Dachau - Eine Begründung des Gerichts liegt den Beteiligten noch nicht vor. Gampenrieder hatte geklagt, als Verbandsrat des Zweckverbandes der Sparkasse Dachau zugelassen zu werden. Dies hatte der Zweckverband trotz der Entsendung Gampenrieders durch die Stadt Dachau verweigert, weil Gampenrieder aufgrund seiner Berufstätigkeit als Führungskraft im Rechnungswesen einer weltweit agierenden Rückversicherung als inkompatibel eingeschätzt wurde.

Peter Gampenrieder nicht überrascht von Urteil

Peter Gampenrieder selbst zeigte sich nicht überrascht vom Urteil. Er kenne zwar die Urteilsbegründung noch nicht, die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Dienstag (wir haben berichtet) habe jedoch schon vermuten lassen, dass seine Klage abgelehnt werden würde. Die Vorsitzende Richterin hatte dort angedeutet, dass eine Nichtvereinbarkeit einer beruflichen Tätigkeit mit der Tätigkeit als Verbands- oder Verwaltungsrat einer Sparkasse bereits dann gegeben sei, wenn der Konzern, für den jemand arbeite, durch Tochterfirmen Bank- oder Versicherungsdienstleistungen anbieten würde und damit in Konkurrenz zu einer Sparkasse treten würde.

Dies gelte auch dann, wenn der Beschäftigte nicht für diese Tochter tätig sei. Peter Gampenrieder zieht dennoch auch Positives aus dem gefällten Urteil: „Das Verwaltungsgericht hat die Kriterien dafür präzisiert, wann jemand Verwaltungsrat und Mitglied der Verbandsversammlung einer Sparkasse sein kann“, so der Dachauer Stadtrat. Willkür sei in Bezug auf die Frage nach der Vereinbarkeit von Hauptberuf und der Tätigkeit als Verwaltungs- oder Verbandsrat für die Sparkasse nicht mehr möglich.

Der Rechtssauffassung der Sparkasse angeschlossen

Ob er gegen das Urteil Berufung einlegen werde, werde er erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung prüfen, sagte Gampenrieder.

Landrat Stefan Löwl zeigte sich als Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Dachau zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Das Gericht habe sich der Rechtsauffassung der Sparkasse Dachau, aber auch der von dieser beteiligten Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Sparkassenverband Bayern angeschlossen. „Das Gericht hat festgestellt, dass der Zweckverband der Sparkasse Dachau die aktuelle Rechtslage richtig interpretiert und angewendet hat“, so Löwl. Das Urteil habe durchaus eine „grundsätzliche Bedeutung für Bayern“. Ob es weitere Fälle gebe, wo Vertreter aufgrund ihrer beruflichen Stellung eine mögliche Inkompatibilität mit der Tätigkeit als Verwaltungs- oder Verbandsrat aufwiesen, müsste der Bayerische Sparkassenverband prüfen.

Keine Stellungnahme abgeben konnte gestern aus rechtlichen Gründen auf Nachfrage der Dachauer Nachrichten der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Dachau, Hermann Krenn.

hi

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