Gericht entscheidet: Darf Stadtrat Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse sein?
Darf Stadtrat Peter Gampenrieder Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse sein oder nicht? Diese Frage sollte vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden.
München/Dachau – Obwohl der ÜB-Stadtrat Peter Gampenrieder nach den vergangenen Kommunalwahlen vom Dachauer Stadtrat in die Verbandsversammlung der Sparkasse gewählt wurde, wurde er von dieser wegen „Inkompatibilität“ abgelehnt. Gampenrieder stünde, so die Sparkasse, aufgrund seiner Tätigkeit als Leiter Rechnungswesen einer großen Rückversicherung im potenziellen Interessenskonflikt zur Tätigkeit als Verbandsrat der Sparkasse Dachau. Gampenrieder reichte daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht München ein.
Am Dienstag fand dort die zweite Verhandlung statt, das Urteil wird den Beteiligten morgen zugestellt. Die Argumentation der Vorsitzenden Richterin Christine Gibbons deutet stark darauf hin, dass die Klage Gampenrieders abgewiesen werden wird.

Die Verbandsversammlung der Sparkasse Dachau wählt aus ihrer Mitte Vertreter in den Verwaltungsrat der Sparkasse. Sie nimmt dadurch Einfluss auf die Überwachung des Sparkassenvorstands und die strategische Ausrichtung der Bank. Die Verbandsversammlung müsste auch einer möglichen Fusion der Sparkasse zustimmen. Die Leitung der Verbandsversammlung hat Landrat Stefan Löwl inne.
Stadtrat und Sparkasse streiten vor dem Verwaltungsgericht
Im Streit vor dem Verwaltungsgericht ging es im Kern um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit Gampenrieders als Leiter Rechnungswesen einer weltweit tätigen Rückversicherung, die selbst keine Bank- und Versicherungsgeschäfte betreibt, aber eine Tochter hat, die als Konkurrent gegenüber der Sparkasse auftritt und Versicherungen anbietet, mit dessen Funktion als Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse Dachau vereinbart ist.
Darf Stadtrat Peter Gampenrieder Mitglied der Verbandsversammlung der Sparkasse sein oder nicht?
Der beklagte Zweckverband der Sparkasse Dachau, vertreten durch Rechtsanwältin Kerstin Funk, argumentierte, dass schon die abstrakte Möglichkeit, dass Gampenrieder durch seine berufliche Tätigkeit bei dem Versicherungskonzern in Interessenskonflikte kommen könne, ausreiche, ihn als Verbandsrat bei der Sparkasse Dachau auszuschließen. Gampenrieder und sein Rechtsanwalt Jürgen Linhart betonten dagegen, dass ein konkreter Interessenskonflikt gar nicht vorliegen könne, da es der Rückversicherung schon aus aufsichtsrechtlicher Sicht gar nicht erlaubt sei, selbst Versicherungen oder Bankprodukte an Endkunden anzubieten.
Eine eventuelle Inkompatibilität sei konkret nachzuweisen. Rechtsanwältin Kerstin Funk forderte dagegen, nach Absprache mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Innenministerium, dass bereits eine abstrakte Inkompatibilität ausreichen müsse, um einen Kandidaten aus der Verbandsversammlung und von Verwaltungsräten von Sparkassen ausschließen zu können.
Noch mehr aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Dachau finden Sie auf Merkur.de/Dachau.
Richterin Christine Gibbons deutete in der Verhandlung mehrfach an, dass sie im Fall Gampenrieder keine konkrete Inkompatibilität sehe, aber der Argumentation Funkes folgen möchte. Dies, so stellte auch die Richterin klar, hätte zur Folge, dass zum Beispiel ein leitender Ingenieur, der bei BMW beschäftigt sei, in Zukunft kein Verwaltungsratsmitglied einer Sparkasse mehr sein könne – weil der BMW-Konzern wie viele andere auch eine Bank- oder Versicherungstochter besitze, die in Konkurrenz zu den Sparkassen Leasingverträge oder Kredite anbieten würde.
Das Urteil hat Bedeutung für ganz Bayern
Das Urteil, das den Parteien am Mittwoch schriftlich zugestellt, wird, hat dadurch Bedeutung für ganz Bayern. Richterin Gibbons nahm aber auch die Politik in die Pflicht. Sie forderte eine Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen für die Auswahl und Bestellung von Verwaltungsräten für Sparkassen. Dabei sollten auch die fachlichen Anforderungen der Räte neu formuliert werden.
Bernhard Hirsch