Streit um Marke: Bayern verliert Prozess um Schloss Neuschwanstein
Der Bundesverband „Souvenir Geschenke Ehrenpreise“ darf laut des Europäischen Gerichtshof die Marke „Neuschwanstein“ nutzen. Bayern hatte geklagt.
München - Es ist nicht der erste Prozess, den Bayern verliert, wenn es um das Schloss Neuschwanstein geht. Immer wieder gibt es Ärger um die Markenrechte des weltberühmten Schlosses. Im jüngsten Prozess wurde nun jedoch ein deutliches Urteil gesprochen. Und diesen Markenstreit um das Märchenschloss hat Bayern nun vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Denn die Richter in Luxemburg wiesen die bayerische Klage gegen eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ab.
Schloss Neuschwanstein: EU-Amt weist Antrag aus Bayern ab
Bereits 2019 hatte die Behörde EUIPO die Unionsmarke „Neuschwanstein“ zugunsten des deutschen Bundesverbands „Souvenir Geschenke Ehrenpreise“ eingetragen. Diese Registrierung galt zum Beispiel für Kleidung, Haushaltswaren, Schmuck und sämtliche Souvenirartikel.

Doch genau dagegen wollte Bayern vorgehen und die Marke bei der Behörde für nichtig erklären lassen. Schließlich habe der Freistatt nach deutschen Gesetzen ältere Rechte, nämlich an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ – zum Beispiel für den Betrieb von Museen oder den Verkauf von Waren in Museumsshops.
EUIPO wies diesen Antrag allerdings ab. Als Begründung hieß es, dass Bayern nachgewiesen habe, dass es die Marke auch außerhalb vom örtlichen Geschäftsverkehr nutzen würde.
Schloss Neuschwanstein: Auch EU-Richter weisen die Klage zurück
Dieser Entscheidung folgten nun größtenteils die EU-Richters. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
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Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt bereits seit einigen Jahren. Der EuGH entschied 2018 schon einmal über die Marke Neuschwanstein. Damals gewann der Freistaat allerdings und durfte damit weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.
Bereits 2023 hatte Bayern einen Prozess um das Namensrecht verloren. So wollte der Freistaat durchsetzen, dass das „Explorer Hotel Neuschwanstein“ in Nesselwang einen anderen Namen führen muss. Doch die Klage wurde vom Oberlandesgericht München nach einer mündlichen Verhandlung abgewiesen. (fwe mit dpa)