Nach Diebeszug durch Drogerie: Mutter schiebt Schuld auf Tochter (14)

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Das Ebersberger Amtsgericht. © Peter Kees

Nach einem Diebesstreifzug durch eine Drogerie stehen eine 31-jährige Markt Schwabenerin und deren Tochter (14) vor Gericht. Dort weist die Mutter die Schuld von sich – und belastet ihr eigenes Kind.

Markt Schwaben – Es ist eine ungewöhnliche Konstellation, mit der es Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer an diesem regnerischen Vormittag im Ebersberger Amtsgericht zu tun hat: Neben einem 14-jährigen Mädchen lehnt vor ihm im neongrünen Sitzpolster der Anklagebank auch deren 31-jährige Mutter. Verantworten muss sich das Familien-Duo dort wegen eines Diebesstreifzugs durch einen Markt Schwabener Drogeriemarkt.

Nach Diebeszug durch Drogerie: Mutter (31) beschuldigt ihre Tochter

Anfang des Jahres sind Mutter und Tochter in dem ortsbekannten Geschäft unterwegs, schlendern zunächst durch die Regalreihen, sehen sich einige Produkte an, so schildert die Staatsanwältin den Vorfall in der Anklageverlesung. An der Kasse bezahlt die 31-jährige Markt Schwabenerin anschließend auch Ware im Wert von rund sieben Euro. Ein Ablenkungsmanöver, wie es in der Anklage weiter heißt. Denn als die beiden gebürtigen Moldawierinnen den Laden verlassen, schrillt plötzlich der Alarm. Eine Angestellte greift das Mutter-Tochter-Gespann auf – und findet in der Handtasche der 14-jährigen Schülerin haufenweise Kosmetikartikel sowie Süßigkeiten. Deren Warenwert: 85 Euro.

Während sich die 14-jährige Schülerin vor Gericht nun in Stillschweigen hüllt, zeigt sich ihre Mutter durchaus redefreudig. „Es stimmt“, gibt sie den Diebstahl zu, weist im gleichen Atemzug allerdings die Schuld von sich. „Ich wusste nicht, dass sie die Sachen in ihrer Tasche hat“, erklärt die dreifache Mutter mit ermahnendem Blick in Richtung ihrer ältesten Tochter. „Sie ist allein im Laden herumgelaufen und hat das alles eingesteckt“, betont die 31-Jährige.

Staatsanwältin glaubt Aussage nicht

Eine Aussage, die weder Staatsanwältin noch Richter Kaltbeitzer so recht nachvollziehen können. Schließlich sei neben mehreren Tafeln Dubaischokolade, Reinigungsgelen, Gesichtswassern und Make-Up-Produkten in der Tasche der Schülerin auch Kindermilch gefunden worden. „Warum sollte ein 14-jähriges Mädchen Babynahrung stehlen?“, hinterfragt die Anklagevertreterin die Unschulds-These der Mutter. „Ich glaube, Sie wälzen die Verantwortung hier auf ihre Tochter ab.“ Von der Moldawierin erhält sie dazu ein bedröppeltes Schulterzucken.

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Indessen ringt sich die Schülerin zu einer knappen Entschuldigung durch. „Ich habe nicht realisiert, was ich getan habe“, sagt sie noch immer mit gesenktem Kopf. Als ältestes Kind müsse sie sich oft um ihre zweijährige Schwester kümmern. Für ihre Eltern übersetzt das Mädchen zudem bei Arztbesuchen, Bankterminen und Behördengängen, schildert eine Sprecherin der Jugendgerichtshilfe die durchaus großen Verpflichtungen der Schülerin im elterlichen Haushalt.

Angesichts dessen, dem geringen Wert der gestohlenen Ware und wegen des bisweilen noch ungewissen Asylstatus der Familie stellt Richter Kaltbeitzer das Verfahren unter zwei Bedingungen ein: Die 14-jährige Schülerin muss zwei Tage Sozialdienst ableisten, ihre Mutter erhält eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro.

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