Platz für 6000 Leute – aber keiner für Kiffer: Münchner Biergarten wendet sich mit Beitrag an Gäste

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Der Münchner Augustiner-Keller hat auf seinem gesamten Gelände den Konsum von Cannabis verboten. Bei vielen findet das Zustimmung.

München – Er gilt als einer der bekanntesten Biergärten in München. Bis zu 6000 Menschen finden im Augustiner-Keller unweit des Münchner Hauptbahnhofs in der Arnulfstraße Platz. Hier wird getrunken, gefeiert und in ausgewiesenen Flächen auch geraucht. Doch sicher kein Cannabis. Denn der Augustiner-Keller erteilte allen Kiffern eine Abfuhr. Im ganzen Biergarten ist der Konsum verboten.

Augustiner-Keller
Adresse Arnulfstraße 52, 80335 München
Öffnungszeiten Täglich 10 bis 24 Uhr

München: Augustiner-Keller verbietet Kiffen – mit Verweis auf das Hausrecht

Menschen sitzen im Augustiner Biergarten, rechts ein Verbotsschild mit Cannabis-Blatt
Im Augustiner-Keller darf kein Cannabis geraucht werden (Symbolbilder/ID-ZR-Lokales Montage). © Ralph Peters/Imago &Wolfgang Maria Weber/Imago

Auf Instagram machte der Augustiner-Keller auf die Neuerung aufmerksam. In einem Post heißt es: „Liebe Gäste, wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Konsum von Marihuana/Cannabis in jeglicher Form auf dem gesamten Gelände!“ Zugleich bat der Betreiber seine Besucher um Verständnis für diese Entscheidung. Hintergrund des Posts ist die Cannabis-Legalisierung in Deutschland zum 1. April.

Mit seiner Entscheidung greift der Augustiner-Keller der Politik in Bayern womöglich vor. Denn die Staatsregierung prüft derzeit ein Kiff-Verbot für die Wiesn, Biergärten und den Englischen Garten. Auch die Außenflächen von Gaststätten könnten demnach grundsätzlich Tabu-Zonen für Cannabis werden. Konkret beschlossen wurde von der Politik allerdings noch nichts. Im Osten von München sprach sich auch der Besitzer der Echardinger Einkehr gegen Cannabis-Konsum in seinem Wirtshaus aus.

Cannabis-Tabuzone: Warum in Biergärten grundsätzlich ein Kiff-Verbot gelten könnte

Dass Biergärten und Außenbereiche von Gaststätten zu Cannabis-Tabuzonen werden könnten, ist gar nicht so unwahrscheinlich. So könnte bereits deshalb ein Kiff-Verbot greifen, weil Cannabis nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden darf und deren Anwesenheit in einem Biergarten nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Deshalb könnte ein Cannabis-Verbot für Biergärten und Außenbereiche von Gaststätten im Gesundheitsschutzgesetz Bayerns festgelegt werden. Dort ist auch bereits das allgemeine Rauchverbot geregelt.

Augustiner Keller verbietet Cannabis-Konsum – Entscheidung stößt auf Zustimmung

Wie die Besucher des Augustiner-Kellers auf das Cannabis- und Marihuana-Verbot reagiert haben, teilte der Betrieb bislang nicht mit. Eine Tendenz lässt sich allerdings am Instagram-Post des Gastronomiebetriebs ablesen. Innerhalb von einem Tag likten bereits 300 User den Cannabis-Verbot-Post.

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