Auch Reisen in andere Staaten sind künftig nicht mehr erlaubt. Das Staatssekretariat für Migration kann allerdings Ausnahmegenehmigungen erteilen. Betroffen davon sind asylsuchende, schützbedürftige und vorläufig aufgenommene Personen. Darüber berichtet "Blick".
Ukrainer dürfen nur 15 Tage pro Halbjahr in die Heimat reisen
Eigentlich hatte das Schweizer Parlament bereits 2021 diese Regelung verabschiedet. Doch aufgrund des Kriegsausbruchs in der Ukraine und der daraufhin folgenden Fluchtbewegung wurden die Regeln vorerst außer Kraft gesetzt.
Für die Ukrainer in der Schweiz wird es künftig eine Sonderregelung geben. Sie dürfen 15 Tage pro Halbjahr in die Heimat reisen. Allerdings wurden die Regeln deutlich verschärft, denn zuvor waren 15 Tage pro Quartal erlaubt.
Auch in Griechenland wurden Regeln verschärft
Bis zur endgültigen Umsetzung der neuen Regelung für Flüchtlinge muss aber noch geklärt werden, unter welchen Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Auch in Griechenland wurden zuletzt die Bedingungen für Asylbewerber verschärft. Denn wer künftig Asyl beantragt, muss entweder arbeiten oder wieder ausreisen. Wer illegal im Land ist, muss zudem erstmal in ein geschlossenes Lager. Das zumindest ist der Kurs, den Griechenlands Migrationsminister propagiert