Führerscheinentzug in ganz Europa: EU fordert neue Knallhart-Regel für Autosünder

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Es wird ernst: Schwere Delikte von Autofahrern sollen in der EU nicht länger folgenlos bleiben. Der Lappen ist dann nicht nur im Land des Vergehens weg.

Brüssel – Nachdem die EU im vergangenen Jahr bereits mit Führerschein-Plänen für Rentnerinnen und Rentner für Aufsehen gesorgt hat, gibt es nun einen neuen Vorschlag – der vor allem Verkehrssünder betrifft. Die Verkehrsminister der Staaten wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der EU-Staaten hervor.

EU plant strengere Regeln für Autosünder – ADAC unterstützt Vorhaben

„Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos). Eine Mehrheit der EU-Staaten sieht das ähnlich und stimmte in Brüssel ebenfalls für das Vorhaben, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Der ADAC begrüßt diese Regel.

„Dass ein gravierendes Fehlverhalten im Ausland auch im Wohnsitzstaat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrserzieherische Wirkung entfalten“, sagte Bernd Gstatter, Auslandsrechts-Experte in der Juristischen Zentrale des ADAC.

Führerschein soll EU-weit entzogen werden – „Für Deutschland besonders wichtig“

Unter dem Strich heißt das: Bürgerinnen und Bürger müssen bei schweren Verstößen künftig damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis EU-weit zu verlieren. „Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig“, sagte Wissing. Betroffen wären Verkehrssünder, die Delikte begangen haben wie etwa Alkohol- oder Drogenfahrten, Rasen oder Straßenverkehrsverstöße mit Todesfolge. 

Auch auf Fahrverbote ab drei Monaten sollen die Regeln angewendet werden. Bei Verboten unter drei Monaten soll die geplante Richtlinie dem Willen der Ministerinnen und Minister zufolge nicht greifen.

Neue EU-Regel: Künftig soll ein Führerscheinentzug auch in allen anderen Mitgliedsstaaten gelten.
Neue EU-Regel: Künftig soll ein Führerscheinentzug auch in allen anderen Mitgliedsstaaten gelten. © Sina Schuldt/dpa

Ausnahmen im EU-Plan: In welchen Fällen kein Führerscheinentzug vorgesehen ist

Nach Angaben einer Sprecherin des Verkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, „muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde“, hieß es.

In Fällen, in denen im Aussteller-Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, soll aber ein Fahrverbot verhängt werden und die Eignung des Verkehrssünders überprüft werden. Daraufhin können „etwaige, für angemessen befundene Maßnahmen“ ergriffen werden.

Wer seinen Führerschein verloren hat, muss dem Willen der EU-Staaten zufolge seinen Lappen aber nicht im Land des Vergehens neu beantragen. Es wäre nach Angaben des Verkehrsministeriums Sache des EU-Landes, das den Führerschein ausgestellt hat, – beziehungsweise des Landes, in dem der betroffene Verkehrssünder wohnt. Zudem könne die unionsweite Wirkung des Führerscheinentzugs in Deutschland angefochten werden, wenn Deutschland den entsprechenden Führerschein ausgestellt habe. 

Europaparlament will ebenfalls EU-weite Auswirkungen

Bevor die Vorgaben aber in Kraft treten können, müssen sie aber noch mit dem Europaparlament final ausgehandelt werden. Doch es sieht gut aus: Dieses hat nämlich bereits seine Position zu der Führerschein-Reform im Februar 2024 festgelegt. Grundsätzlich will auch das Parlament, dass schwere Verkehrsdelikte künftig EU-weite Auswirkungen haben. Debatten wird es vermutlich um Detailregelungen geben. 

Bei dem Vorhaben handelt es sich zudem um eine Richtlinie, die Regeln müssen also noch in nationalem Recht umgesetzt werden. Dafür gibt es Übergangsfristen, oft beträgt diese rund zwei Jahre. Bis ein neues EU-Gesetz zu einem EU-weiten Führerscheinentzug also auch tatsächlich angewendet werden, dürfte also noch einige Zeit vergehen. (asc/dpa)

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