Fischerstüberl: Der Gemeinderat blockiert

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Missfällt: Die Pläne für das neue Fischerstüberl scheinen kaum eine Chance zu haben. Hier ein Modell. © Thomas Plettenberg

Erst Ja, dann zweimal Nein: Nach dem Bauantrag fürs Fischerstüberl in Schliersee hat der Gemeinderat nun auch eine Änderung des Bebauungsplans abgelehnt. Der Planer quittiert‘s mit Kopfschütteln.

Das Vorhaben, das Fischerstüberl am Schlierseer Ufer neu zu bauen, nimmt etwas kuriose Züge an. Erst hat der Bauausschuss ein- und demselben Gebäude erst zugestimmt und es dann abgelehnt, nun hat der Gemeinderat einer Änderung des zugrundeliegenden Bebauungsplans eine Absage erteilt. Kurios mutet dies an, weil dieser jahrzehntealte Plan doch etwas widersprüchlich ist.

Bebauungsplan erlaubt 8,50 Meter Wandhöhe – geht aber nicht

Wie berichtet, lag für einen Neubau viele Jahre lang eine rechtskräftige Baugenehmigung vor, die 2019 aufgrund neuer Gesetzgebung nicht mehr verlängert wurde. Einem neuen Eingabeplan erteilte der Bauausschuss im Dezember sein Einvernehmen. Die 25 Zentimeter mehr an Wandhöhe erschienen unproblematisch. Diese summierten sich dann aber auf einen Meter, weil im Bebauungsplan von 1997 steht, dass die Wandhöhe vom tiefsten Punkt des Grundstücks aus gemessen wird. Auf diesem Niveau hätte der Eigentümer damals auch bauen können, seit es das sogenannte HQ100 gibt, nicht mehr. Jetzt muss das Gebäude (Erdgeschoss) 25 Zentimeter oberhalb eines hundertjährlichen Hochwassers stehen. Aus dieser gesetzlichen Vorgabe ergibt sich eine rechnerische Höhe von 9,50 Meter, obwohl das Haus selbst nur 8,75 (Seitenwand) hoch ist. Dem Wortlaut nach erlaubt der Bebauungsplan eine Wandhöhe von 8,50 Meter, das HQ100-Regelung hinzugenommen, gehen aber nur 7,75 Meter.

Nein zu „Klotz“ am Seeufer

Auf die höhere Lage hatte Planer Bernd Petters die Gemeinde schriftlich hingewiesen und eine Änderung des Bebauungsplans beantragt. Dies lehnte der Gemeinderat nun mit 10:6 Stimmen ab. Max Leitner und Florian Guggenbichler (beide Die Schlierseer) sprachen unisono von einem „Klotz“, und Gerhard Waas (Grüne) fürchtete, dass ein Ja zu drei Vollgeschossen Begehrlichkeiten bei Nachbarn im Bebauungsplangebiet, das auch die Carl-Schwarz-Straße umfasst, weckt. Auf die beantragten drei Vollgeschosse hatte das Landratsamt hingewiesen, im Bebauungsplan sind zwei Voll- und ein Dachgeschoss festgesetzt. Ebenfalls eine Unstimmigkeit.

Plander: „War schon immer ein Vollgeschoss“

Meint jedenfalls Planer Petters. Schon der Bebauungsplan und die Baugenehmigung als dessen Grundlage würden faktisch drei Vollgeschosse vorsehen. Dies sei nach heutigem Verständnis der Fall, wenn auf Zweidrittel der Geschossfläche eine Höhe von 2,30 Meter oder mehr nutzbar ist. Auch hier müsste Petters folglich die ehedem genehmigte Planung reduzieren, um erst nachträglich getroffene Vorgaben erfüllen zu können. Die Details kamen in der Sitzung allenfalls am Rande zur Sprache. Die Mehrheit wollte einem Vorhaben dieser Größenordnung direkt am Seeufer nicht den Weg ebenen. Wie berichtet, soll eine Ferienwohnanlage mit kleinem öffentlichem Café entstehen. Die Daten: ein in drei Stufen abgesetztes Haus, 34 Meter lang, zwischen 8,70 und 14,50 Meter breit auf 1300 Quadratmetern Grund. Dazu eine Tiefgarage mit Pkw-Aufzug.

Florian Zeindls (CSU) Vorschlag, eine Lösung mit dem Bauherren innerhalb der jetzigen Festsetzungen zu finden, sah Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) skeptisch. Auch in einem Baugenehmigungsverfahren würden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und da unter anderem Retentionsflächen verlangen. Die beiden genannten stimmten übrigens für eine Änderung, ebenso unter anderem die PWG, für die Petters ja lange im Gemeinderat saß.

Weiteres Vorgehen noch unklar

Wie schon vom Bauausschuss-Nein ist der Planer auch jetzt nahe an der Fassungslosigkeit. Er selbst würde das Vorhaben gerne weiter vorantreiben, möchte sich aber erst mit dem Eigentümer absprechen.

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