Bauträger meldet Insolvenz an - Sander (36) verliert 96.000 Euro und sein Traumhaus

Sander (36) erbte von seiner Familie ein Baugrundstück im ostflämischen Deinze. Dort sollte sein Traumhaus entstehen. Doch heute liegt dort nur eine Bodenplatte, denn der Bauunternehmer ist pleitegegangen.    

Zu diesem Zeitpunkt hatte Sander bereits 96.000 Euro an Vorauszahlungen geleistet. Seine Geschichte erzählte er der belgischen Tageszeitung „Het Laatste Nieuws.“ 

Sander (36) zahlt 96.000 Euro im Voraus an Bauträger:  Es gibt noch 20 weitere Gläubiger 

„Ende 2023 begannen die Gespräche mit einer Baufirma aus Ostflandern”, so Sander. Die Arbeiten sollten im September 2024 starten und das Projekt insgesamt 320.000 Euro kosten. Sander zahlte rund 30.000 Euro im Voraus, danach blieb es still. Im Februar 2025 begann schließlich ein Subunternehmer mit den Erdarbeiten. „Zu Beginn der Arbeiten war ich vertraglich verpflichtet, weitere 20 Prozent zu zahlen, also etwa 65.000 Euro.“ 

Kurz darauf ging der Bauunternehmer jedoch in Konkurs. Sander hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 96.000 Euro bezahlt, hinzu kommen die Kosten für den Architekten und den Notar. Chancen, sein Geld zurückzubekommen, seien gering, denn neben ihm gebe es noch 20 weitere Gläubiger. Sander hat sich inzwischen den Traum vom Traumhaus abgeschminkt. Mit Crowdfunding will er nun versuchen, den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Wenn ein Bauträger pleitegeht, kann man folgende Schritte unternehmen

  • Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter: Sobald die Insolvenz des Bauträgers offiziell ist, wird ein Insolvenzverwalter ernannt. Dieser ist der Ansprechpartner für alle weiteren Vorgehensweisen.
  • Ansprüche anmelden: Es ist notwendig, die eigenen Ansprüche offiziell beim Insolvenzverwalter anzumelden, um an möglichen Insolvenzverfahren teilzunehmen und eventuell einen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten.
  • Rechtsberatung einholen: Es kann hilfreich sein, einen Anwalt für Baurecht oder Insolvenzrecht zu konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten umfassend beurteilen zu können.
  • Fertigstellung des Baus prüfen: Man sollte in Erwägung ziehen, ob der Bau in eigener Regie oder mit einem neuen Bauträger fertiggestellt werden kann. Hierbei sind die finanziellen und rechtlichen Implikationen zu beachten.
  • Absicherung prüfen: Falls vorhanden, ist es ratsam zu überprüfen, ob es Bürgschaften oder Versicherungen gibt, die in einem solchen Fall greifen könnten.
  • Kommunikation mit Banken: Falls eine Baufinanzierung läuft, sollte die Bank über die Situation informiert werden, da diese möglicherweise ebenfalls betroffen ist und Lösungen anbieten kann.
  • Austausch mit anderen Betroffenen: Es kann hilfreich sein, sich mit anderen Käufern oder Betroffenen zu vernetzen, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen, was auch bei der Interessenvertretung hilfreich sein kann.