„Hätte ich vor 10 Jahren nicht geglaubt“: Fahrradmechaniker staunt über 3500-Euro-Räder

Vor allem kurze Strecken legen einige Menschen gern mit dem Fahrrad zurück. Besonders die Niederlande gilt als Fahrradland – gut ausgebaute Radwege, eine flache Landschaft und Sicherheit im Straßenverkehr laden zum Radfahren ein. 

Doch auch die Anforderungen der Niederländer an eines der Hauptverkehrsmittel haben sich in den vergangenen Jahren verändert, berichtet ein Fahrradmechaniker in der niederländischen Tageszeitung "Noodhollands Dagblad". 

Fahrräder für 3500 Euro: Was Niederländern jetzt wichtig ist 

Neun von zehn Fahrrädern, die verkauft werden, sind E-Bikes. Das berichtet der Fahrradmechaniker Donny Vaal der niederländischen Zeitung. Unter anderem daran liegt es auch, dass sich die Preise verändert haben. "Wenn man vor zehn Jahren gesagt hätte, dass wir im Jahr 2025 Fahrräder für 3500 Euro verkaufen werden, hätte ich das nicht geglaubt", sagt Vaal. 

Durch E-Bikes hat sich auch der Beruf des Fahrradmechanikers verändert – zwar geht es immer noch um zwei Räder und einen Lenker – aber es gibt jetzt einen Elektroantrieb. Daher würden Fehler beispielsweise digital ausgelesen, berichtet Vaal gegenüber "Nordhollands Tagblad". 

Radfahrer nebeneinander
Auf Fahrradstraßen dürfen Radfahrer in Deutschland immer zu zweit nebeneinander fahren, berichtet der ADFC. (Symbolbild) Sven Simon/Imago

Fahrradfahren in Deutschland: Immer Konflikte mit dem Autoverkehr

Radfahrer sind auf "Fahrbahnen, Schutz- und Radfahrstreifen rechtlich geschützt", berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Im Alltag gibt es allerdings häufiger Konflikte – das sind einige Rechte und Pflichten der Radfahrer

  • Radwege: Wird mit einem blauen Radwegschild auf einem gekennzeichneten Rad hingewiesen, so müssen sie diesen auch nutzen. Wer die Benutzungspflicht ignoriert, riskiert laut ADFC ein Bußgeld von 20 Euro. Behindert man andere, fallen 25 Euro an. Bei einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro und kommt es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung fallen 35 Euro Bußgeld an.
  • Abstand: Autofahrer müssen 1,5 bis 2 Meter Abstand bei Überholen halten. Zu dichtes oder gefährdendes Vorbeifahren kann als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet werden.
  • Dooring-Unfälle: Der ADFC rät Radfahrern, bei zu "geringem Abstand zu parkenden Auto auf die Fahrbahn zu wechseln und mindestens einen Meter Abstand zu halten". Öffnet sich die Autotür unvorhergesehen und plötzlich, haften Autofahrer in der Regel zu 100 Prozent. Geht der Schaden von einem Mitfahrer aus, haften Fahrzeugführer nur in Ausnahmefällen, so der ADFC.
  • Nebeneinander fahren: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr dabei nicht behindern. Bei einer Behinderung fällt ein Bußgeld von 20 Euro an, bei einer Gefährdung 25 Euro und mit Unfallfolge 30 Euro. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren.