Kindergeld 2025: An welchen Tagen wird es an Eltern ausgezahlt?
Kindergeld und Kinderzuschlag sind wichtige Unterstützungen für Familien in Deutschland. Ein Überblick, wann genau das Geld auf dem Konto landet.
München – In Deutschland ist das Kindergeld eine finanzielle Unterstützung für Familien. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gilt dies für alle „Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind“. Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, sowie arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Doch wann genau wird das Geld an die Empfänger überwiesen? Hier ist ein Überblick für das Jahr 2025, wann das Kindergeld ausgezahlt wird.
Kindergeld 2025: Die Endziffer bestimmt den genauen Tag der monatlichen Auszahlung
Die sogenannte Endziffer, die letzte Zahl der Kindergeldnummer, bestimmt den Tag der Auszahlung des Kindergeldes. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird diese „automatisch vergeben, sobald zum ersten Mal Kindergeld für ein Kind bei der Familienkasse der BA beantragt wird. Sie bleibt immer gleich“. Die Kindergeldnummer ist in jedem Schreiben der Familienkasse rechts oben bei den Kontaktdaten der zuständigen Familienkasse vermerkt.
Dies gilt auch für den Kinderzuschlag. Das BMFSFJ definiert ihn als „eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen“.

Kindergeld und Kinderzuschlag: An diesen Tagen bekommen Eltern die Auszahlung überwiesen
Die Endziffern variieren von 0 bis 9 und aus technischen Gründen erfolgt die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag gestaffelt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Eltern mit der Endziffer 0 die Zahlung bereits zu Beginn des Monats: „Anschließend werden die Leistungen für die Endziffer 1 ausgezahlt, gefolgt von den Überweisungen für die Endziffer 2. Die Auszahlungstermine der Kundinnen und Kunden mit der Endziffer 9 sind immer am Monatsende.“
Für das Jahr 2025 sind folgende Auszahlungstermine für Kindergeld und Kinderzuschlag angesetzt (Quelle: arbeitsagentur.de):
Kindergeld-Endziffer: | Monatliche Auszahlungstermine 2025: |
---|---|
0 | 8. Januar, 5. Februar, 5. März, 3. April, 6. Mai, 4. Juni, 3. Juli, 5. August, 3. September, 7. Oktober, 5. November, 3. Dezember |
1 | 8. Januar, 7. Februar, 6. März, 7. April, 7. Mai, 5. Juni, 4. Juli, 6. August, 5. September, 7. Oktober, 6. November, 4. Dezember |
2 | 10. Januar, 10. Februar, 7. März, 9. April, 8. Mai, 6. Juni, 7. Juli, 7. August, 8. September, 9. Oktober, 7. November, 5. Dezember |
3 | 13. Januar, 12. Februar, 10. März, 10. April, 12. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 8. August, 10. September, 10. Oktober, 11. November, 8. Dezember |
4 | 14. Januar, 13. Februar, 12. März, 11. April, 13. Mai, 12. Juni, 10. Juli, 12. August, 11. September, 13. Oktober, 12. November, 9. Dezember |
5 | 15. Januar, 14. Februar, 13. März, 14. April, 14. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 14. August, 15. September, 14. Oktober, 13. November, 10. Dezember |
6 | 16. Januar, 17. Februar, 14. März, 15. April, 16. Mai, 16. Juni, 14. Juli, 15. August, 16. September, 16. Oktober, 14. November, 11. Dezember |
7 | 17. Januar, 18. Februar, 17. März, 16. April, 19. Mai, 17. Juni, 17. Juli, 18. August, 17. September, 17. Oktober, 17. November, 12. Dezember |
8 | 22. Januar, 19. Februar, 18. März, 17. April, 21. Mai, 18. Juni, 18. Juli, 19. August, 18. September, 20. Oktober, 18. November, 15. Dezember |
9 | 23. Januar, 21. Februar, 20. März, 23. April, 22. Mai, 23. Juni, 21. Juli, 21. August, 19. September, 21. Oktober, 20. November, 16. Dezember |
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Kindergeld kann nicht bar ausgezahlt werden
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass sich der Geldeingang der Zahlung an Wochenenden und Feiertagen verschieben kann. Darüber hinaus haben Eltern laut BA „keinen Rechtsanspruch darauf, dass Ihre Leistungen an einem bestimmten Tag des Monats überwiesen werden“. Eine Barauszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist nicht möglich, die Auszahlung erfolgt immer per Überweisung.
Seit dem 1. Januar 2025 bekommen Eltern 255 Euro Kindergeld – also fünf Euro mehr als im Vorjahr. Der Kinderzuschlag, der individuell für jedes Kind berechnet wird, beträgt 2025 einen monatlichen Höchstwert von 297 Euro pro Kind. Somit beläuft sich der maximale Geldbetrag pro Kind auf insgesamt 552 Euro. Unterdessen soll 2026 der Kindergeld-Auszahlungsbetrag erneut gesteigert werden. (kh)