Ein Ehepaar aus San Francisco, Ed und Judy Craine, wurde wegen eines Parkvergehens mit einer Geldstrafe von 1542 US-Dollar (circa 1330 Euro) belegt. Ihr Auto stand jedoch in ihrer eigenen Einfahrt. Obwohl sie dies jahrzehntelang ohne Probleme getan hatten, wurde das Parken plötzlich als illegal eingestuft.
Grund dafür war eine Beschwerde, die anonym gegen sie eingereicht wurde. Die Stadt begründete die Strafe mit einem Gesetz, das verhindern soll, dass Vorgärten zu Parkplätzen umfunktioniert werden.
Parken auf eigener Einfahrt plötzlich strafbar: Stadt reagiert
Da die Einfahrt der Craines keine Garage hatte, verstieß sie gegen diese Vorschrift, erläutert die Boulevardzeitung "The Sun" den Fall. Ed Craine kritisierte in dem Bericht die Regelung und wies darauf hin, dass Nachbarn mit Garagen problemlos in ihren Einfahrten parken konnten.
Das Ehepaar konnte die Strafe letztlich abwenden, indem es nachwies, dass ihre Einfahrt bereits seit 1958 als solche genutzt wurde. Mithilfe eines Luftbildes aus diesem Jahr gelang es ihnen, ihre Einfahrt als historisch anerkennen zu lassen. Ähnlich argumentierte auch ein 84-jähriger Brite, auch wenn "seine" Einfahrt im öffentlichen Raum lag.
Stadt erkennt Fehler: 123 ähnliche Fälle sollen beigelegt werden
Dennoch blieb das Problem für viele andere Bewohner der Stadt bestehen, da das Parken in Einfahrten weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt war. "The Sun" berichtet von 123 offenen Fällen. Nun hat die Planungsbehörde der Stadt auf Initiative des Bürgermeisters eine Reform genehmigt, die das Parken in eigenen Einfahrten legalisieren soll – ausgenommen sind jedoch Wohnmobile und Anhänger.
Teuer und gefährlich: Die 5 schlimmsten Parksünden
- Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe: Wer sein Fahrzeug ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe abstellt, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro – abhängig von der Dauer. Bereits nach einer Stunde kann das Auto kostenpflichtig abgeschleppt werden, was bis zu 300 Euro kosten kann.
- Parken in zweiter Reihe: Diese Sünde behindert oft den Verkehrsfluss und kann bei Unfallverursachung bis zu 110 Euro kosten. Besonders in Städten blockieren Fahrzeuge dabei häufig Radwege oder ganze Fahrspuren.
- Gehwegparken ohne Erlaubnis: Auch wenn es der Gehweg vor dem eigenen Haus ist – das Abstellen des Autos dort kostet zwischen 55 und 80 Euro. Nur bei entsprechender Beschilderung ist das Parken erlaubt, wobei die genaue Darstellung auf dem Schild entscheidend ist.
- Parken auf Naturflächen: Wer sein Auto auf Wiesen oder im Wald abstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro rechnen. Bei Verstößen gegen Naturschutzvorschriften kann es deutlich teurer werden.
- Unübersichtliche Parkstellen: Das Abstellen an Engstellen oder in Kurven wird mit bis zu 55 Euro geahndet. Wird dabei ein Rettungsfahrzeug behindert, steigt das Bußgeld auf 100 Euro.