Heizungsgesetz-Überarbeitung für Anfang 2026 geplant – was sich dann für Sie ändert

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Nach langer Diskussion trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Januar 2024 in Kraft. Nun soll nochmal nachgebessert werden – auch bei der Förderung.

Berlin – Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition sorgte für viele Diskussionen. Sowohl in der Politik, als auch in der Bevölkerung. Viele waren verunsichert, ob und wann sie eine neue Heizung brauchen. Jetzt möchte die neue Regierung unter Bundeskanzler Merz einiges verbessern. Und auch der Name soll sich ändern. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Robert Habeck soll weg. Abgelöst werden soll es vom Gebäudemodernisierungsgesetz. Wie es genau aussehen soll, ist noch unklar. Die große Koalition legt erst Ende Februar die genauen Punkte fest. Einige Ideen stehen aber jetzt schon fest. Und das könnte für Hausbesitzer mitunter deutliche Änderungen mit sich bringen.

Heizen
Ende Februar 2026 will die Regierung das neue Heizungsgesetz festlegen. (Symbolbild) © Ulrich Wagner/IMAGO

Die meisten Hausbesitzer werden sich fragen, wie es mit der Förderung von klimaneutralen Heizungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, weitergeht. Hier gibt es gute Nachrichten, denn es gibt weiterhin Zuschüsse. Das bestätigte laut BR24 auch Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. In welcher Höhe ist allerdings unklar. Die aktuelle Haushaltslage lässt aber erahnen, dass die Gelder wohl höchstens auf demselben Niveau bleiben oder eventuell sogar sinken. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude fallen im nächsten Jahr über 3,36 Milliarden Euro weg, wie der ADAC schreibt.

Alte Regelungen gelten bis Februar 2026: So geht es beim Heizungsgesetz weiter

Alle, die bis jetzt einen Antrag für Förderung gestellt haben, müssen sich nicht sorgen. Denn bis Ende Februar gelten nach wie vor die alten Regelungen des GEG. Wer bis dahin eine Zusage für einen Zuschuss erhalten hat, dem steht eine Förderung von bis zu 70 Prozent bei maximal 30.000 Euro zu. Auch die anderen Richtlinien sind noch bis dahin gültig. Hausbesitzer können also noch bis Mitte nächsten Jahres eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Wer dann eine neue Heizung braucht, darf nur noch eine Heizung montieren lassen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft.

Diese Festlegung hängt mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen. Denn Kommunen mit über 100.000 Einwohner müssen bis Juni 2026 ein Konzept für eine Versorgung mit Fernwärme ausarbeiten. Hauseigentümer müssen aber erst tätig werden, wenn sie über den jeweiligen Energieträger Bescheid wissen. Inwieweit sich diese Maßnahmen ändern, wird sich erst zeigen, wenn das neue Gesetz fertiggestellt ist. Die WirtschaftsWoche rät Planenden deshalb, das alte Gesetz nicht mehr in Betracht zu ziehen und die neuen Bestimmungen abzuwarten.

Wie es mit dem Laufzeit-Ende für Gas und Ölheizungen im Jahr 2044 weiter geht, bleibt auch noch offen. Es könnte aber zu einer Verlängerung kommen, nachdem das Verbrenner-Aus nun auch vor dem Ende stehen könnte. Mit dem Wegfallen der zeitlichen Obergrenze wären Eigentümer flexibler. Gleichzeitig kündigte die schwarz-rote Koalition aber bereits einen steigenden CO2-Preis an. Damit könnte ein größerer Anreiz für neue Heizungsmodelle geschaffen werden. Denn die EU legte fest, die Klimaziele für den Gebäudebestand im Jahr 2050 zu erreichen.

Gleichzeitig möchte die neue Regierung das neue Heizungsgesetz technologieoffener gestalten. Das hat die große Koalition auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Da das Fernwärmenetz zu wenig ausgebaut ist, blieb vielen Eigentümern bis jetzt fast keine Alternative zur Wärmepumpe. Besonders stark betroffen sind Haushalte, deren Gasheizung vor 1991 eingebaut wurden. Nur wenn die Heizungen eine Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik enthält, darf sie weiter in Betrieb sein. Ansonsten muss die Heizung ausgetauscht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Eigentümer vor dem 1. Februar 2022 in ihr Eigenheim gezogen sind. Inwieweit die neue Regierung die Technologie offener gestalten will, ist noch unklar.

Nicht nur Förderung für erneuerbare Energien: Auch Erben könnten vom neuen Heizungsgesetz profitieren

Das neue Gesetz soll sich auch auf die Erbschaftsteuer auswirken. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen, dass die energetische Sanierung für geerbte Immobilien künftig von der Steuer absetzbar sein soll. Das bedeutet für Erben: Wenn der Wert des Objektes oberhalb des Steuerfreibetrags liege, könnte es nach dem Abzug der Sanierungskosten eventuell steuerfrei an den Erben übergehen. Der Wert der Immobilie hänge aber immer mit dessen Zustand zusammen. Das heißt: je schlechter der Zustand des Gebäudes, desto weniger ist es wert und desto weniger Steuern sind zu zahlen. Deswegen ist noch nicht klar, inwieweit der Steuervorteil in der Praxis relevant wird. Falls auch noch Instandhaltungskosten von der Steuer absetzbar wären, hätte die neue Regelung große Vorteile für Erben. (Quellen: WiWo, ADAC, BR24) (mtw)

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