Fahrverbot am Kesselberg ab Ostermontag: „Schonfrist wird es dieses Jahr nicht geben“
Der erste Tag, an dem heuer das Fahrverbot am Kesselberg gilt, wird vermutlich gleich ein belebter Ausflugstag auf der Serpentinenstraße sein. Die Polizei wappnet sich.
Kochel am See – Für Motorradfahrer gilt am Kesselberg ab 1. April erneut eine massive Einschränkung. Das Befahren der Strecke in Fahrtrichtung bergauf (also von Kochel in Richtung Urfeld) ist dann wieder zwischen 15 und 22 Uhr untersagt. Damit startet das Fahrverbot gleich an einem Tag, an dem auf der Serpentinenstrecke mit Hochbetrieb zu rechnen ist: Denn der 1. April ist Ostermontag, und laut Wetterbericht wird es warm und sonnig.
Fahrverbot: Polizei will am Kesselberg Präsenz zeigen
Steffen Wiedemann, Chef der Polizeistation Kochel am See, rechnet damit, dass viele Motorradfahrer, die ein Saisonkennzeichen von April bis Oktober haben, gleich den ersten möglichen Tag für eine Ausfahrt über den Kesselberg nutzen. Aber auch die Polizei werde von Beginn an Präsenz zeigen. Nicht nur die örtlichen Polizeibeamten, auch die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd „hat Ostern fest im Blick“.
Im vergangenen Jahr habe die Polizei Anfang April noch eine gewisse „Karenzzeit“ gelten lassen. „Das heißt, wir haben Motorradfahrer in den ersten Wochen vielfach nur mündlich verwarnt“, so der Kochler Polizeichef. „Das wird es dieses Jahr nicht geben.“ Zudem sei auch heuer wieder ein „groß angelegter Konzepteinsatz“ zusammen mit überregionalen Einsatzkräften geplant.
Zweites Jahr der Testphase für Fahrverbot am Kesselberg
Wie berichtet wurde 2023 eine zweijährige Testphase für die neue Anordnung eingeläutet. „Nun sollen im zweiten Jahr weitere Daten für eine Beurteilung der Situation gesammelt werden“, teilt Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer mit. Zuvor hatte die Unfallkommission – also die Verkehrsbehörde im Landratsamt, die Polizei und das Staatliche Bauamt Weilheim – die Situation mit Blick auf die fünf vorausgegangenen Jahre analysiert. Auf dieser Basis habe man das nun geltende Fahrverbot eingeführt. „Diese verkehrsrechtliche Anordnung gilt bis 31. Oktober 2024“, so Peischer.
Im ersten Jahr war die Zahl der Unfälle am Kesselberg wie berichtet gesunken. Speziell in der Fahrverbotszeit von 15 bis 22 Uhr gab es 2023 keinen einzigen Motorradunfall in Fahrtrichtung bergauf. „Wir hoffen, dass sich die positive Tendenz des vergangenen Jahres fortsetzt“, sagt Wiedemann.
Nach dem Probezeitraum wollen die Behörden die gesammelten Erfahrungen prüfen und entscheiden, wie es weitergeht. Wiedemann hält es für denkbar, „dass wir noch an der ein oder anderen Schraube drehen müssen“.
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Motorradsaison am Kesselberg hat schon begonnen
Auf das Fahrverbot weisen laut Landratsamt Schilder an den Ortseingängen der Gemeinde Kochel am See hin – aus Fahrtrichtung Schlehdorf und aus Benediktbeuern kommend. Anlieger können Peischer zufolge von der Regelung ausgenommen werden. Sie sollen sich bei der Verkehrsbehörde melden.
Dass das Fahrverbot ab 1. April gilt, bedeutet übrigens nicht, dass die Motorradsaison am Kesselberg tatsächlich erst mit diesem Stichtag beginnt. Schon im März hat es laut Wiedemann etliche Schönwettertage gegeben, an denen auf der Strecke „richtig viel los war“. Generell sei zu beobachten, dass immer mehr Motorradfahrer ihre Maschinen nicht nur von April bis Oktober zulassen, sondern auch schon mal von März bis November oder gleich das ganze Jahr hindurch.
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Einen Motorradunfall am Kesselberg hat es in diesem Jahr noch nicht gegeben – wohl aber ein Stück weiter zwischen Urfeld und der Ortschaft Walchensee nahe dem Kirchlwandtunnel. Am 4. März stürzte ein 20-jähriger Münchner, weil er gegen den Bordstein geprallt war. Er trug sehr schwere Verletzungen davon. Laut Polizeichef Wiedemann ist der junge Mann aber am Leben. (ast)