Milliarden-Entlastung: Merz-Regierung will Gas-Umlage streichen – massive Kritik für versteckte Hintertür

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Die Bundesregierung will Verbraucher von der 2022 eingeführten Gasspeicherumlage befreien. Doch im vorliegenden Gesetzenwurf hält sie sich eine Hintertür offen.

Berlin – Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, die 2022 eingeführte Gasspeicherumlage auf lange Sicht zu kippen. Eingeführt worden war sie damals im Zug der Energiekrise nach Russlands Einmarsch in die Ukraine und sollte zwecks Versorgungssicherheit gewährleisten, dass Gasspeicher ausreichend gefüllt werden können. Drei Jahre lang trugen Endverbraucher mit der Umlage, die zuletzt durchschnittlich bis zu 0,289 Cent pro Kilowattstunde Strom betrug, zur Füllung von Gasspeichern bei. Nun liegt ein Gesetzentwurf zum Ende der Gasspeicherumlage vor, über den das Kabinett noch am Mittwoch beraten will. Doch darin findet sich auch ein Absatz, mit dem sich Branchenvertreter ganz und gar nicht anfreunden können.

Bund will Endverbraucher von der Gasspeicherumlage befreien

Künftig will der Bund die Kosten der Gasspeicherbefüllung selbst tragen, und auch in den Haushaltsplanungen ist das bereits so angelegt. „Die Bundesregierung beabsichtigt, die deutschen Unternehmen und Privatverbraucher von den hohen Gaspreisen zu entlasten. Deshalb sollen die Kosten der Gasspeicherbefüllung aus dem Jahr 2022 nicht länger auf die Bilanzkreisverantwortlichen und damit letztlich auch auf die Endkunden umgelegt werden, sondern durch den Bund finanziert werden“, zitierte die Rheinische Post (RP) am Mittwoch den ihr vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Die Bundesregierung will Verbraucher von der 2022 eingeführten Gasspeicherumlage befreien. Doch im vorliegenden Gesetzenwurf hält sie sich eine Hintertür offen.
Ein Erdgasspeicher in Rehden (Symbolfoto) © IMAGO / Laci Perenyi

Die Entlastung, die zum Jahresende wirksam werden soll, soll insgesamt bis zu 3,4 Milliarden Euro betragen. Hinsichtlich der Umlagehöhe von zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde dürfte sie einem privaten Vier-Personen-Haushalt zwischen 30 und 60 Euro im Jahr 2026 Ersparnis ermöglichen, hieß es im Bundeswirtschaftsministerium. Das letztendliche Einsparpotenzial durch die Übernahme der Gasspeicherumlage durch den Bund ist aber vom individuellen Verbrauch abhängig. Finanziert werden soll die Entlastung der Gaskunden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), hieß es weiter.

Bundesregierung hält sich beim Ende der Gasspeicherumlage einen Ausweg offen

Doch so rosig, wie der Gesetzentwurf zum Ende der Gasspeicherumlage zunächst für die Budgets von Verbrauchern scheinen mag, könnte er letztendlich gar nicht sein, so das Handelsblatt. Denn Teil des Entwurfs ist auch ein Paragraf, mit dem sich die Bundesregierung möglicherweise eine Hintertür für eine potenzielle Rückkehr der Gasspeicherumlage offen lassen könnte. 

Demnach seien im Paragrafen 35h des Gesetzentwurfs zwei Passagen aufgeführt, die in Krisensituationen eine potenzielle Rückkehr der Gasspeicherumlage auf die Budgets von Endverbrauchern möglich machen könnten. Eine Neueinführung der Umlage wäre demnach zulässig, „um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten“. Und: „Wenn die Finanzierung in der Krise durch den Bundeshaushalt nicht mehr sichergestellt werden kann“, zitiert das Handelsblatt den konkreten Passus des Gesetzentwurfes.

Branchenvertreter können dem Gesetzentwurf zur Gasspeicherumlage nur wenig Positives abgewinnen

Nicht konkret ersichtlich wird im aktuellen Gesetzentwurf, über den noch diese Woche abschließend entschieden werden soll, wann genau die bundesweite Versorgungssicherheit als bedroht gilt. Und auch darauf, ob die Mittel zur Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Haushalt auch angesichts anderweitiger Ausgabenwünsche zum Problem werden könnte, wird im Gesetzentwurf nicht näher eingegangen. Angesichts der 172 Milliarden Euro Haushaltslücke, die in den Budgtplanungen des Bundes alleine zwischen 2027 bis 2029 klafft, könnte jener Aspekt künftig aber eventuell noch wichtig werden.

Branchenvertreter, wie Angehörige des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hatten bereits vor Kurzem auf Mängel des Gesetzentwurfs zur Gasspeicherumlage hingewiesen. Sie kritisierten mitunter, die finanziellen Mittel sollten besser nicht aus dem KTF kommen, sondern durch einen Zuschuss aus dem Kernhaushalt des Bundes, da der KTF „für investive Ausgaben genutzt“ werden müsse. Auch wandt der BDEW ein, die Verordnungsermächtigung des Paragraf 35h stehe „der vollständigen Abschaffung der Gasspeicherumlage entgegen und sollte daher gestrichen werden“.

Dem schloss sich die Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) nun an. Ihr Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks sagte dem Handelsblatt: „Wenn die Bundesregierung nachhaltige Entlastung und eine langfristige Planungssicherheit für die Unternehmen möchte, darf sie keine Hintertüren offen lassen.“ Das Ende der Gasspeicherumlage sei „eine wichtige Entlastung“ für Unternehmen und Endverbraucher, weshalb der Passus zu einer potenziellen Wiedereinführung im Krisenfall gestrichen werden müsse. (fh)

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