Bundesregierung will Blinker für Fahrräder einführen
Blinklichter am Fahrrad zu befestigen war bisher verboten, doch das soll sich jetzt ändern. Experten vermuten, dass dadurch das Unfallrisiko gemindert werden kann.
München – Beim Radfahren vor dem Abbiegen den Arm ausstrecken, könnte in Zukunft ausgedient haben. Jetzt kommt der Blinker fürs Fahrrad. Bisher waren Blinklichter für den Richtungswechsel nur für mehrspurige Fahrräder erlaubt. Das soll sich ändern.
Wie aus einem Bericht der Rheinischen Post hervorgeht, beabsichtigt die Bundesregierung, „Vorgaben für optionale Fahrtrichtungsanzeiger an allen Fahrrädern mit der geplanten Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuführen“. Die Reform soll bereits im Januar in Kraft treten. Experten vermuten, dass das Unfallrisiko dadurch gesenkt werden könnte. Erst im Dezember haben Aktivisten in Wolfratshausen einen Brandbrief an die Behörden geschickt, um den Radverkehr sicherer zu gestalten.
Geringeres Unfallrisiko? Durch die Blinklichter könnten Fahrradfahrer für Autos besser sichtbar sein
Laut dem TÜV-Verband e. V. sind im Jahr 2022 über 97.000 Fahrradfahrer in Deutschland bei Verkehrsunfällen verunglückt, 474 kamen dabei ums Leben. Das sind 16 Prozent mehr Tote im Radverkehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit 2006.
Besonders beim Linksabbiegen kommt es oft zu schweren Kollisionen zwischen Fahrrad- und Autofahrern, weil Fahrradfahrer oft übersehen werden. Mit leuchtenden Fahrtrichtungsanzeiger könnten Fahrradfahrer besonders in der Dunkelheit oder bei undurchsichtiger Wetterlage besser erkannt werden als vergleichsweise mit einfachen Handzeichen.

Das könnte dazu führen, dass Fahrradfahren im Straßenverkehr allgemein sicherer wird, wie Experte Roland Huhn des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gegenüber der Rheinischen Post erklärt.
Radfahrern wird empfohlen, zusätzlich einen Helm zu tragen. Erst im November hat sich ein 26-jähriger Radfahrer aus Grafing schwere Kopfverletzungen zugezogen, als ihm von einem Auto die Vorfahrt genommen wurde.
Grüne sprechen sich für Tempo 30 aus, anstatt Blinker für Fahrradfahrer einzuführen
Wie SPD-Politiker Mathias Stein dem Blatt mitteilt, würde nichts dagegen sprechen, dass Fahrradfahrer künftig auch elektrische Fahrtrichtungsanzeiger auf dem eignen Fahrrad verwenden dürfte, da Verkehrsteilnehmer so eindeutig wie möglich die Fahrtrichtung anzeigen sollten.
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Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar sieht dagegen eine andere Maßnahme als angemessen. Der Richtungsanzeiger sei für normale Straßenräder viel zu schmal und könnte somit von Autofahrer sowieso kaum wahrgenommen werden. Ob nun der rechte oder linke Blinker blinkt, sei kaum zu erkennen.
Gelbhaar plädiert deshalb beim MDR für eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und strengere Geschwindigkeitslimits für Autos. „Gerade innerorts hilft Tempo 30, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren.“
Wird der Blinker jetzt für alle Fahrradfahrer zu Pflicht?
Mit der Aufhebung des Blink-Verbots fragen sich jetzt viele, ob im nächsten Schritt die Anschaffung zur Pflicht werden könnte. Prinzipiell sind Fahrradfahrer laut der Straßenverordnung dazu verpflichtet, das Abbiegen auf dem Rad anzuzeigen. Wenn das nicht passiert, wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Von einer Pflicht, das Abbiegen auf dem Fahrrad elektronisch anzuzeigen, ist derzeit allerdings nicht die Rede. Eine konsequentere Fahrtrichtungsanzeige könnte allerdings durch den Einsatz von Blinkern folgen, vermuten Experten. Zukünftig könnten dadurch auch mehr Menschen zum Fahrrad greifen und die schönsten Radstrecken in München und Umland erkunden. (cg)