Renten-Drama droht: Beamte sollen einzahlen - Bas könnte es wie Österreich machen

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Renten-Drama droht: Beamte sollen einzahlen - Bas könnte es wie Österreich machen

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Beamte sollten künftig in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Blick ins Nachbarland zeigt, wie die heftig kritisierten Bas-Pläne aussehen könnten.

Berlin – Die deutsche Politik befindet sich in Sachen Rente an einem kritischen Scheideweg. Die aktuellen demografischen Entwicklungen stellen das bestehende Rentensystem vor immense, kurz- und mittelfristige Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund löste ein Vorschlag der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen, eine heftige und kontroverse Debatte aus.

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Geht es nach Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sollen künftig auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen. © picture alliance/dpa | Alicia Windzio

Doch wie könnte so ein Systemwechsel aussehen? Ein Blick in unser Nachbarland Österreich zeigt, wie die Bas-Pläne in der Zukunft konkret umgesetzt werden könnten.

Bas-Pläne zur Rente – Beamte sollen zukünftig einzahlen

Der Vorschlag der Arbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD sieht vor: Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die neue Ministerin erklärte im Mai 2025: „In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern“. Durch die geplante Reform könnten mehr Menschen in das Rentensystem einzahlen und so die finanzielle Basis der Rentenversicherung gestärkt werden.

Grund für den Vorstoß ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren wird die Zahl der Beitragszahler sinken, während die Zahl der Rentenempfänger steigt. Gleichzeitig belasten die hohen Kosten für Beamtenpensionen die öffentlichen Kassen – allein im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben für Beamtenpensionen auf 63,4 Milliarden Euro.

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Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sorgte mit ihrem Vorschlag für viel Gegenwind. (Archivbild) © Kay Nietfeld/dpa

Pläne zur Rente für Beamte sorgen für heftige Kritik

Vor diesem Hintergrund löste der Vorschlag von Bas eine heftige und kontroverse Debatte aus. Der Vorstoß hat eine seit Langem schwelende Diskussion über die Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit der Alterssicherung neu entfacht.

Doch der Kern des Konflikts liegt tiefer, nämlich in dem fundamentalen Spannungsfeld zwischen der finanziellen Absicherung des deutschen Umlagesystems und dem verfassungsrechtlich geschützten Sondersystem der Beamtenversorgung. Während Befürworter eine „Einheitsversicherung für alle“ fordern, um die Rentenkassen zu stärken und eine vermeintliche „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ zu beenden, verweisen Kritiker auf verfassungsrechtliche Hürden und die enormen Kosten einer solchen Systemumstellung.

Die Auseinandersetzung beschränkt sich somit nicht allein auf finanzielle Aspekte, sondern berührt auch die historisch gewachsenen Gerechtigkeitsprinzipien, die das deutsche Staatswesen prägen.

Der Blick nach Österreich – So könnten die Bas-Pläne zur Rente aussehen

In der politischen Diskussion um eine Reform der Alterssicherung wird oft das Renten-Modell Österreichs als Vorbild genannt. Mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) von 2005 wurde in Österreich ein einheitliches „Pensionskonto“ für nahezu alle Erwerbstätigen, einschließlich der Beamten des Bundes, geschaffen. Dieses System zielt darauf ab, die Pensionshöhe transparenter und leistungsgerechter zu gestalten. Die Pension berechnet sich seitdem laut der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf Grundlage eines jährlichen Kontoprozentsatzes (derzeit 1,78 Prozent), der auf die Beitragsgrundlage gutgeschrieben wird.

Der Erfolg des österreichischen Modells beruht jedoch nicht allein auf der Harmonisierung der Berufsgruppen. Ein wesentlicher Faktor sind laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge die signifikant höheren Beiträge: Der Beitragssatz in Österreich liegt seit 1988 konstant bei 22,8 Prozent, während er in Deutschland bei 18,6 Prozent verharrt.

Die österreichische Pensionsreform war zudem kein Schnellschuss, sondern ein langfristiger Prozess, der über Jahrzehnte umgesetzt wurde. Das Gesetz von 2005 betrifft laut Öffentlichem Dienst Österreich primär Personen, die ab 1976 geboren oder ab 2005 in das Beamtenverhältnis berufen wurden. Um Vertrauensschutz für die ältere Generation zu gewährleisten, gab es lange Übergangsregelungen, wie die sogenannte „Parallelrechnung“, bei der die Pension aus den alten und neuen Regelungen berechnet wurde. (phs/dpa)

Lässt sich das Rentensystem aus Österreich auch in Deutschland umsetzen?

Eine direkte Übernahme des österreichischen Modells scheitert in Deutschland schon an den verfassungsrechtlichen Besonderheiten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Alimentationsprinzip und die daraus resultierende „Vollversorgung“ der Beamten wiederholt als „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“ bestätigt und als unantastbar erklärt. Eine Integration der Beamten wäre laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verfassungsrechtlich nur dann möglich, wenn der Staat weiterhin die Garantie für das „Vollversorgungsniveau“ seiner Bediensteten übernimmt.

Kurzfristig würde eine Integration der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung auch enorme Kosten verursachen. Da die Bruttobezüge der Beamten angehoben werden müssten, um die neuen Beiträge zu kompensieren, kalkuliert das IW-Köln mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 20 Milliarden Euro.

Der Vorschlag, Beamte in die GRV zu integrieren, könnte demnach zwar helfen, die Rentenversicherung in Deutschland zu stabilisieren und die Gerechtigkeitsdebatte zwischen angestellten und selbstständigen Beitragszahlern zu entschärfen. Das österreichische Modell kann dabei als Inspirationsquelle dienen, wenn es auch aufgrund der grundlegenden verfassungsrechtlichen und fiskalischen Unterschiede keine einfache Blaupause darstellt. Das demografische Problem der GRV löst das alleinige Einbeziehen der Beamten wahrscheinlich jedoch nicht.

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