Stellungnahme des Landratsamtes auf Vorwurf der Kreistagsfraktion ÖDP/Unabhängige: „Es gibt keinen Interessenskonflikt.“
Landkreis – Die Antwort auf den Vorwurf der Kreistagsfraktion ÖDP/Unabhängige, Landrätin Andrea Jochner-Weiß hätte einen Interessenskonflikt zwischen Landkreis-/Krankenhaus-Belange (wir berichteten), ließ nicht lange auf sich warten. Drei Tage später wurde eine Stellungnahme des Landratsamtes dazu veröffentlicht.
Darin heißt es: „Ein Interessenskonflikt zwischen den Funktionen der Landrätin in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat ist nicht gegeben, da die Landrätin in beiden Funktionen die Interessen des Landkreises wahrnimmt.“ Beide Interessen würden sich decken – die Krankenhaus GmbH nehme für den Landkreis nur Aufgaben zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung wahr, die der Landkreis gesetzlich erfüllen müsse. Alleinbestimmt ohne vorherigen Gremiumsbeschluss Abteilungen aufzulösen oder zu schaffen, sei nicht möglich. Genauso könne der Gesellschaftervertrag nur durch den Kreistag, aber nicht durch eine Einzelperson geändert werden.
Zum Vorwurf, der Kreistag erhielte nicht genügend Informationen zur Finanzlage: „Der Kreistag beschließt jedes Jahr mit dem Haushalt auch die Finanzmittel zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung und ermächtigt die Verwaltung zum Vollzug.“ Grundlage dafür sei der Beschluss des Kreistags über den Kreishaushalt – auf Basis des Wirtschaftsplans der Krankenhaus GmbH und des Investitionsprogramms des Landkreises. Diese Unterlagen stünden den Kreisräten im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung. Mit der jährlich stattfindenden Freigabe der Fördermittel entscheide der Kreistag über Investitionen der Krankenhaus GmbH. „Durch das Investitionsprogramm hat das Gremium damit schon immer Kenntnis über alle Einzelinvestitionen und entscheidet darüber.“
Dritter Vorwurf war, dass in Aufsichtsratssitzungen nicht der Kreiskämmerer, sondern der Geschäftsführer dabei ist. Diese Regelung gehe auf den früheren Landrat Friedrich Zeller zurück. Das Landratsamt ergänzt: „Natürlich steht es dem Aufsichtsrat frei, zusätzliche Personen zu den Sitzungen einzuladen.“
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