Die Wolfratshauser gaben ihre EC-Karten an Betrüger weiter. Nun zahlen sie für ihre Naivität einen hohen Preis.
Seine EC-Karte gibt man nicht aus der Hand und schon gar nicht mitsamt der dazugehörigen PIN: Das kann gravierende Folgen haben, wie drei Wolfratshauser im Alter zwischen 22 und 23 Jahren schmerzlich feststellen mussten. Sie hatten unabhängig voneinander auf diese Weise Betrügern ihre Bankkonten für kriminelle Transaktionen zur Verfügung gestellt. Kürzlich mussten sich die drei jungen Männer nacheinander im Halbstundentakt wegen Geldwäsche und Vortäuschens einer Straftat vor dem Jugendgericht verantworten. Die Strafen fielen für alle drei vergleichsweise milde aus – schmerzhafter ist, dass jeder Einzelne für den finanziellen Schaden, den er angerichtet hat, aufkommen und das Geld zurückzahlen muss.
„Jung, dumm, naiv“, so fasste Jugendgerichtshelfer Andreas Dlugosch das Wesen eines 22-jährigen Lageristen aus Wolfratshausen zusammen; was auf die zwei weiteren Angeklagten genauso zutraf. Unabhängig voneinander hatten die drei im März und April 2023 in einer Münchner Bar jeweils ihre Bankkarte an flüchtige Bekannte übergeben. Wenige Tage später flossen mittels gefälschter Überweisungsbelege, die nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine bei einer anderen Bank beschäftigte Mittäterin erstellt hatte, jeweils mehrere Tausend Euro auf die Konten der drei jungen Männer. Kurz darauf hoben die Betrüger die Geldbeträge ab. Die „Kartengeber“ erhielten jeweils 1000 Euro für ihre Dienste. Alle drei hatten später, als die Transfers aufgefallen waren, bei der Polizei in Wolfratshausen Anzeige gegen Unbekannt erstattet und angegeben, ihre Bankkarten verloren zu haben – was den Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat erfüllt.
„Ich dachte schon, dass sie ein krummes Ding drehen, aber was sie genau gemacht haben, wusste ich nicht“, erklärte der 22-jährige Lagerist vor Gericht. „Ich habe nicht nachgedacht“, gab der 23-jährige Angeklagte als Entschuldigung an. „Er hat darauf verzichtet, die Alarmglocken zu hören, nur schnell verdientes Geld gesehen“, hielt der Jugendgerichtshelfer ihm vor. „Aber so schnell, so leicht, verdient man kein Geld.“ Wegen seines „besonders naiven Verhaltens“ sei auch bei dem 23-Jährigen noch Jugendstrafrecht zu vertreten, erklärte die Staatsanwältin, von der sich die Angeklagten einiges anhören mussten. „Solche Taten gibt es nur, weil es Leute gibt, die so blöd sind“, wetterte die Anklagevertreterin. „Es ist auch Ihre Schuld, dass das Geld für die Geschädigten verloren ist.“
Drei Männer kriegen Denkzettel: Junge Wolfratshauser machen bei Geldwäsche mit
Geld, das die Angeklagten nun zurückzahlen müssen. Glimpflich ging dies für den 22-jährigen Lageristen aus. Weil seine Bank schon 2000 Euro einkassiert hatte, muss er nur noch 2600 Euro zahlen, zusätzlich zu den 250 Euro Geldstrafe, zu der er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Gegen den 23-Jährigen ordnete das Gericht die „Einziehung von Wertersatz“ in Höhe von 8745 Euro an. Als „kleinen Denkzettel“ muss er außerdem 24 Stunden soziale Dienste ableisten. Ein 22-jähriger Industriemechaniker muss zu den 250 Euro Strafe weitere 4500 Euro als Wertersatz abstottern. Die 1000 Euro, die sie als „Lohn“ erhalten hatten, sind in die zurückzuzahlenden Beträge eingerechnet.
„Das sind keine Lappalien, Geldwäsche und die Polizei auf die falsche Fährte führen“, fasste die Staatsanwältin zusammen und schärfte jedem Einzelnen abschließend nochmals ein: „Die Täter können nichts tun, wenn nicht Leute wie sie helfen.“ Alle drei Angeklagten nahmen ihr Urteil schließlich an. Richterin Friederike Kirschstein-Freund gab sich zuversichtlich: „Ich vertraue fest darauf, dass wir uns hier in diesem Raum nicht wiedersehen.“
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