„Schlicht vergessen“: Bahn-Brücke in den Alpen gesprengt – ohne Genehmigung

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Ist eine Reparatur in die Jahre gekommener Brücken zu teuer, werden diese oftmals gesprengt. In der Schweiz ging dabei einiges schief, wie jetzt herauskam.

Graubünden – Sind Brücken nicht mehr verkehrstauglich, müssen diese ersetzt oder repariert werden. Bei einer Inspektion im Jahr 2019 wurden bei einer Eisenbahnbrücke in der Schweiz erhebliche Schäden festgestellt. Weil sich die Reparatur wohl nicht gelohnt hätte, wurde das alte Castieler-Viadukt im Mai 2024 gesprengt – mit Folgen.

Bahn sprengt alte Brücke in die Luft – ohne Genehmigung

Als Viadukt wird eine über Schluchten führende Brücke bezeichnet, deren Tragwerk meist aus mehreren Bögen besteht. Die Brücke auf der Arosalinie der Rhätischen Bahn (RhB) wird mittlerweile durch einen Neubau ersetzt. 84 Meter soll das neue Konstrukt lang sein, das Viadukt soll mindestens für die nächsten 100 Jahre halten. Der Bau begann bereits im März 2023, die Pfeiler des alten Castieler-Viaduktes wurden aber erst im Mai 2024 gesprengt.

Lohnt sich eine Reparatur von Brücken nicht mehr, werden diese oftmals gesprengt, um Platz für eine Neue zu schaffen. (Symbolbild)
Lohnt sich eine Reparatur von Brücken nicht mehr, werden diese oftmals gesprengt, um Platz für eine Neue zu schaffen. (Symbolbild) © Markus Klümper/Imago (Symbolbild)

Rund einen Monat später schaltete sich plötzlich das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein. Wie es von dort heißt, wurde eine Sprengung der alten Brücke zu keinem Zeitpunkt bewilligt, was aus juristischer Sicht aber hätte passieren müssen. Wie unter anderem srf.ch berichtet, untersagte der Bund die Sprengung sogar. Eine Sprengung für den Rückbau des Castieler-Viadukts sei von der RhB ursprünglich ausgeschlossen worden. „Dass jetzt trotzdem eine Sprengung durchgeführt wurde, widerspricht dieser Genehmigung und ist darum rechtswidrig“, zitiert das Medienunternehmen RTR einen Pressesprecher des BAV.

Welche juristischen Folgen hat die Sprengung der Brücke?

Obwohl das Kanton Graubünden die Sprengung der Brücke für unbedenklich halte, reiche das dem BAV nicht. „Bauten und Rückbauten von Eisenbahnanlagen müssen im Rahmen eines sogenannten Plangenehmigungsverfahrens durch das BAV genehmigt werden. Die alleinige Stellungnahme einer kantonalen Behörde reicht nicht“, zitiert srf.ch den Sprecher des BAV.

Wie es vonseiten der RhB heißt, wurde das Benachrichtigen des BAV „schlichtweg einfach vergessen.“ Nach einer Absprache mit anderen Ämtern ging der RhB davon aus, dass weitere Genehmigungen nicht erforderlich seien. Das BAV stütze sich ebenfalls auf die Absprachen mit diesen Ämtern, heißt es vonseiten der RhB. Das BAV wartet jetzt auf eine erneute Stellungnahme der RhB und will daraufhin etwaige Konsequenzen prüfen. Auch eine Brücke in Bayern wurde im Mai 2024 gesprengt. (rd)

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