Kinderpornografie-Prozess: Ex-Jugendamtsmitarbeiter wehrt sich gegen Gefängnisstrafe

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Ebersberg
  4. Ebersberg

Kommentare

Auf dem Rechner des ehemaligen Jugendamtsmitarbeiters fanden die Ermittler rund 20.000 Dateien verbotenen Inhalts, darunter schlimmste Vergewaltigungsaufnahmen von Kindern. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa Symbolbild

Ein 77-jähriger Ex-Mitarbeiter des Ebersberger Jugendamts steht vor Gericht wegen Besitzes von Kinderpornografie. Er hat Berufung gegen sein Urteil eingelegt, wohl weil er nicht ins Gefängnis will. Im Dienst sei er unauffällig gewesen, sagt das Landratsamt.

Der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Ebersberger Jugendamts wegen des Besitzes zehntausender kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien geht vor dem Landgericht München weiter. Der heute 77-Jährige aus Kirchseeon hat gegen das Urteil des Ebersberger Amtsgerichts Berufung eingelegt.

Die Berufung sei auf die Rechtsfolgen beschränkt, erläutert Amtsgerichtssprecher Frank Gellhaus. Im Klartext heißt das: Der Mann bestreitet nicht, dass er schuldig ist, will aber für die Tat nicht ins Gefängnis. Der erstinstanzliche Schuldspruch hatte auf ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung gelautet. Als unausweichlich hatte der Amtsrichter dies auch ob der Schwere der Tat erachtet – der Mann hatte rund 20 000 Dateien mit gröbsten Missbrauchsszenen sogar gegenüber Kleinkindern gehortet. Erschwerend kam hinzu, dass der Senior eine Therapie abbrach. Auch sein Satz „Hihi, habt’s mich erwischt“, mit dem er laut Polizei die Hausdurchsuchung kommentiert hatte, ließ den Richter am Schuldbewusstsein zweifeln. Nun muss darüber noch einmal das Landgericht entscheiden.

(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Ebersberg-Newsletter.)

Das Landratsamt Ebersberg teilt auf Anfrage mit, der betreffende Mitarbeiter, tätig in der Adoptionsvermittlung, sei 2006 ausgeschieden. Nur noch wenige heutige Mitarbeiter könnten sich an ihn erinnern, erinnerliche oder aktenkundige Verfehlungen gebe es nicht. „Sonst hätten wir damals selbstverständlich reagiert“, so eine Sprecherin. Heute müsse jeder Mitarbeiter alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Verdachtsfälle nennt das Landratsamt Anlaufstellen: die Leitung des Kreisjugendamts, die Beratungsstelle des bayerischen Landesjugendamts oder den Kinderschutzbund München.

Auch interessant

Kommentare