Viele Rentner betroffen: Wer 2025 mehr Rente bekommt – und wer weniger erhält
Viele tausende Rentner erhalten zum Jahreswechsel neue Rentenbescheide. Diese Einkommensprüfung sorgt bei vielen Betroffenen mitunter für Verwirrung und Unverständnis.
Viele tausende Rentenempfänger erhalten zum Jahreswechsel neue Rentenbescheide. Der Grund: Die Rentenversicherung muss laut § 97a Sozialgesetzbuch Nummer 6 eine Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag durchführen. Die neuen Rentenbescheide weisen ab Januar 2025 eine zum Teil deutliche Rentenkürzung aus. Der Grund dafür ist die Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente.
Kürzung der Rente: Diese Einkommen werden auf die Grundrente angerechnet
Den Grundrentenzuschlag gibt es seit 2021. Er ist für die Menschen gedacht, die langjährig versichert waren und dabei weniger als 80 Prozent des Durchschnitts verdient haben. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Im Schnitt handelt es sich um rund 80 Euro, die monatlich zusätzlich an Rente angewiesen werden können.
Die Freude an dem Zuschlag währt aber mitunter nicht lang, denn eine Einkommensanrechnung kann diesen Zuschlag entweder kürzen oder sogar auf null stellen. Die Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angeglichen. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.
Grundrente wird einmal im Jahr angepasst: Es kommt immer wieder zu Kürzungen
Die Grundrente ist ein individueller Rentenzuschlag. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass wirklich nur diejenigen Senioren profitieren, die tatsächlich finanzielle Hilfen benötigen. Die Berechnungen basieren immer auf dem Einkommen des vorletzten Jahres. Für die anstehenden Rentenabrechnungen ab Januar 2025 wird dementsprechend das Einkommen aus 2022 herangezogen. Die Daten werden dafür durch das jeweils zuständige Finanzamt ab Herbst an die Rentenversicherung übermittelt. Da der Anspruch nicht pauschal besteht, sondern jährlich individuell neu ermittelt werden muss, kommt es aber immer wieder zu Kürzungen und Verwirrung.
Zur Frage, welches Einkommen beim Grundrentenzuschlag angerechnet wird, gibt die Deutsche Rentenversicherung eine klare Antwort: „Bei dem Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge angerechnet.“ Als Einkommen gelten demnach Gehälter, Kapitaleinnahmen, Mieten oder Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso wie einmalige staatliche Zahlungen.
Die Freibeträge für diese Rente werden jährlich neu ermittelt
Liegt dieses Einkommen über der festgelegten Grenze für Freibeträge, dann werden diese Anteile auf die Rente angerechnet. Maßgebend für die Berechnung des Freibetrags ist ab 1.1.2025 der aktuelle Rentenwert, der zum 1.7.2024 angepasst wurde, und nun 39,32 Euro beträgt. Ab 2025 gelten somit folgende Freibeträge: Alleinstehende können bis zu 1438 Euro beziehen, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 2242 Euro. Wer diesen Freibeitrag ausschöpfen kann, profitiert also.
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Sollte das für die Berechnungen entscheidende Einkommen über den Freibeträgen liegen, kommt es zu Kürzungen. Dann werden 60 Prozent des darüber liegenden Betrags auf die Grundrente angerechnet. Liegen die Einkommen für Alleinstehende über 1839 Euro und bei Ehegatten über 2645 Euro, so wird der über dieser Grenze liegende Einkommensteil zu 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Diese Rentnerinnen und Rentner verlieren demnach im äußersten Fall ihren Anspruch auf Grundrente. Sie hätten somit 80 Euro weniger zur Verfügung. Oft bleibt den Betroffenen nichts übrig, als abzuwarten, ob die anrechenbaren Einkünfte in den Folgejahren sinken oder das zu versteuernde Einkommen aufgrund der Steuererklärung niedriger ausfällt.