Wann Sie als Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfen

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Im Arbeitsvertrag sind Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers aufgeführt. Umfasst wird da unter anderem Ihre Leistung. Wann Sie die Arbeit dennoch verweigern dürfen.

Was genau zu Ihren Aufgaben gehört, ist beispielsweise in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben. Daher müssen Sie diesen vor der Unterschrift genau prüfen. Fünf Punkte sollten Sie mit dem möglichen Arbeitgeber verhandeln. Ist die Unterschrift einmal gesetzt, stehen die Rahmenbedingungen für Ihre Beschäftigung. Als Arbeitnehmer haben Sie allerdings auch das Recht, die Arbeit zu verweigern. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

Was genau versteht man unter Arbeitsverweigerung?

Mann wendet mit flachen Hand etwas ab.
Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten – in welchen Fällen die Arbeit legal verweigert werden kann. © Yay Images/Imago

Bei der Arbeitsverweigerung geht es um die bewusste Nichterfüllung von arbeitsvertraglichen Pflichten. Auch das „bewusste Verweigern von Anweisungen des Arbeitgebers“ kann unter den Begriff fallen, informiert die Rechtsanwaltsgesellschaft Hopkins auf der eigenen Webseite. In dem Zusammenhang sind arbeitsrechtlichen Schritten wie eine Abmahnung oder eine Kündigung möglich. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Arbeitnehmer ganz legal die Leistung verweigern dürfen.

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Gründe für Leistungsverweigerung durch den Arbeitnehmer

Der Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke unterscheidet auf der eigenen Webseite in drei verschiedene Kategorien, wann Arbeitnehmer die Leistung verweigern dürfen.

  1. Der Arbeitgeber verstößt gegen ein Schutzgesetz.
  2. Der Arbeitgeber verstößt gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
  3. Die Arbeitsleistung ist unzumutbar.

Konkret bedeutet das, dass Arbeitnehmer ihre Leistung zurückgehalten dürfen, wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet ist und der Arbeitgeber nichts dagegen tut. Die Rechtsanwälte Hensche nennen in dem Zusammenhang beispielsweise einen mit asbestbelasteten Raum und der Arbeitgeber stellt keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung. Des Weiteren können Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn sie im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) von Arbeitskollegen (sexuell) belästigt werden und der Arbeitgeber keine oder nur unzureichende Maßnahmen ergreift. Unter das AGG fallen unter anderem...

  • Einschüchterungen,
  • Erniedrigungen,
  • Anfeindungen,
  • Entwürdigungen und
  • Beleidigungen.

die aus Gründen „der Rasse oder wegen ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verübt werden“, informieren die Rechtsanwälte Hensche. Ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz kann auch vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt, darunter fällt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, informiert Hans-Georg Rumke, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wann ist eine Arbeit unzumutbar?

Unzumutbare Arbeitsbedingungen können vorliegen, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeitsverrichtung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommt. Aber auch ehrverletzende Äußerungen oder Tätigkeiten können ein Grund dafür sein, dass Arbeitnehmer vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen können. Die Arbeit zurückbehalten können Arbeitnehmer auch, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohns in Verzug gerät. Da sollten Sie allerdings aufmerksam sein, denn als Arbeitnehmer gehen Sie immer mit der Arbeit in Vorleistung.

Weitere Gründe für Arbeitsverweigerung

  • Rechtmäßiger Streik
  • Ansteckung durch gefährliche Krankheiten
  • Unzulässige Überstunden
  • Unsichere Arbeitsmittel
  • Gefährdender Arbeitsort
  • Fehlende Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber gestellt werden müssen

Sollten Sie überlegen, ob Sie legal Ihre Arbeitsleistung verweigern dürfen, ist es sinnvoll, dass Sie sich anwaltlichen Rat einholen, um sich vor einer Abmahnung oder Kündigung zu schützen. Wenn Sie in einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort informieren.

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