Neues Jahr, neue Regeln? Sechs Punkte, die für Arbeitnehmer wichtig sind.
Verfallender Urlaubsanspruch: Urlaub verfällt dann, wenn der Arbeitgeber Sie explizit darauf hingewiesen hat, dass Sie noch freie Tage für das Jahr haben. Eine allgemeine Rundmail reicht da nicht aus, informiert der Spiegel. Arbeitnehmer sollten den Urlaub trotzdem rechtzeitig nehmen.
Attest vom Arzt wird angezweifelt: Sie als Arbeitnehmer sind erkrankt und können ein Attest von Ihrem Arzt vorlegen. Da sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite. Ihr Arbeitgeber kann das Attest allerdings anzweifeln. In dem Fall kann der Arbeitgeber die Krankenkasse informieren, die den Medizinischen Dienst einschaltet. Die Krankschreibung wird dann überprüft. Arbeitgeber können ein ärztliches Attest jetzt einfacher anzweifeln. Beispielsweise, wenn die Krankengeschichte nicht plausibel klingt, es mehrere Arztwechsel gab oder gegen die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie verstoßen wurde, informiert der Spiegel. Allerdings zählt immer der Einzelfall. Und es kommt darauf an, ob dem Arbeitgeber es gelingt, den Beweiswert des Attests infrage zu stellen. Die Informationen gehen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2023 zurück.